Ferienkurse für Anfänger und Fortgeschrittene, für Jugendliche und Erwachsene

Wir bieten in den Herbstferien für Jugendliche und Erwachsene folgende Kurse bei Miro an:

In der ersten Ferienwoche (am 05.10., 06.10. und 07.10.2021):

Ferienkurs 1: Di, Mi, Do von 16:00 - 17:30
Ferienkurs 2: Di, Mi, Do von 17:30 - 19:00
Ferienkurs 3: Di, Mi, Do von 19:00 - 20:30

In der zweiten Ferienwoche (am 12.10., 13.10. und 14.10.2021):
Ferienkurs 4: Di, Mi, Do von 16:00 - 17:30
Ferienkurs 5: Di, Mi, Do von 17:30 - 19:00
Ferienkurs 6: Di, Mi, Do von 19:00 - 20:30

Gebt mit Eurer Anmeldung bitte Eure Spielstärke an (Anfänger, Wiedereinsteiger, Medenspieler, Profi), damit wir die Gruppen einteilen können. Ihr könnt Euch auch gerne als 4er-Gruppe zu einem Termin anmelden. Die Teilnehmer treffen sich auf der Anlage der TSV Reinbek - Mühlenredder 47.

Wir trainieren in unserer Tennishalle. Für das Hallentraining sind Sportschuhe mit heller und glatter Sohle erforderlich. Tennisschläger können gestellt werden. Es gelten die aktuellen Corona- Auflagen. *

Der Preis:
Mitglieder der TSV zahlen 60 €, Nichtmitglieder 75 €. Tritt man anschließend an das Tenniscamp in die Tennisabteilung ein, entfällt die einmalige Aufnahmegebühr!

Wo und bis wann muss ich mich anmelden?
Bitte per Mail, oder das Formular Kursanmeldung von der TSV Reinbek Homepage runterladen, ausfüllen und in der Geschäftsstelle abgeben.

Bitte den Kurs (Ferienkurs 1 bis 6), Name, Spielstärke und die Bankverbindung angeben, damit die Kursgebühr abgebucht werden kann.

Der Kursbeitrag ist im Voraus fällig. Falls Corona-Auflagen das Stattfinden des Kurses verhindern, wird natürlich keine Gebühr fällig.

Anmeldeschluss ist der 30.09.2021

Wichtig: Erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Tennisabteilung gilt die Anmeldung als zugesagt.

Wir freuen uns auf euch!
Das Tennis Abteilungsteam

* Es gelten die aktuellen Corona-Auflagen, d.h. innerhalb geschlossener Räume sind nur folgende Personen zur Sportausübung zugelassen:
a) Geimpfte und genesene Personen mit entsprechender Bescheinigung und getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV mit einem schriftlichen / digitalen Testergebnis (Antigen max. 24h alt / PCR max. 48h alt)
b) Kinder unter 7 Jahren
c) Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.