Jetzt abstimmen für die Team D Awards Paris 2024
Nach der Premiere 2022 verleihen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in diesem Jahr erneut die Team D Awards. Mit den Awards werden Athlet*innen ausgezeichnet, die die Menschen mit einzigartigen Momenten und persönlichen Geschichten bei den Olympischen und Paralympischen Spielen Paris 2024 insbesondere abseits der Medaillenränge bewegt, emotional berührt oder beeindruckt haben.
Ab sofort können Fans und Mitglieder von Team D und Team D Paralympics noch bis zum 19. November in einer öffentlichen Wahl auf den Websites der Teams abstimmen. Die Auszeichnung der Preisträger*innen erfolgt am 14. Dezember im Rahmen der Vorabend-Veranstaltung zum „Sportler des Jahres“ in Baden-Baden.
Nachdem die Team D Awards 2022 noch als kombinierte Wahl für Tokio 2021 und Peking 2022 angelegt waren, liegt der Fokus nun allein auf den Highlight-Momenten aus Paris 2024 und dem übergreifenden Motto der Kampagne „Jetzt. Für immer“. Die zur Wahl stehenden Athlet*innen zeichnen sich dabei durch mehr aus als reine sportliche Erfolge: Sie haben Momente geschaffen, die für immer bleiben, die Werte von Team D auf vorbildliche Weise vertreten und die Menschen mit ihrer Haltung inspiriert.
Vergeben werden die Awards in diesem Jahr in den Kategorien „Olympische Spiele Paris 2024“, „Paralympische Spiele Paris 2024“ sowie „Rookie of the Games Paris 2024“ (olympisch/paralympisch). In allen Kategorien stehen jeweils drei Athlet*innen sowie für den Rookie of the Games auch ein Trainer aus den Teams zur Wahl. Den Kreis der nominierten Kandidat*innen haben der DOSB und der DBS auf Basis der genannten Kriterien vorab gemeinsam ausgewählt.
Folgende Sportler*innen von Team Deutschland / Team Deutschland Paralympics stehen zur Wahl:
Olympics Paris 2024
- Annika Wendle (Ringen)
- Angelina Köhler (Schwimmen)
- Annett Kaufmann (Tischtennis)
Paralympics Paris 2024
- Pierre Senska (Para Radsport)
- Maike Naomi Schwarz (Para Schwimmen)
- Flora Kliem (Para Bogenschießen)
Rookie of the Games Paris 2024
- Tim Elter & Camilla Kemp (Surfen)
- Michael Engel (Trainer Rollstuhlbasketball)
- Kathrin Marchand (Para Rudern)
Die Abstimmung erfolgt ab sofort über die Websites www.teamdeutschland.de sowie www.teamdeutschland-paralympics.de. Neben der Vorstellung der Athlet*innen ist auf den Seiten zudem eine kurze Begründung der Jury für die jeweilige Nominierung zu finden.
(Quelle: DOSB / DSM)
5 FRAGEN AN LASSE MÜLLER
Teil 10 anlässlich des Gedenkens an die Opfer der Novemberpogrome von 1938 mit Lasse Müller, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bergischen Universität Wuppertal und wissenschaftlicher Berater und ehemaliger stellvertretender Leiter des Antisemitismuspräventionsprojekts „Zusammen1“ von MAKKABI Deutschland.
Lasse Müllers Themenschwerpunkte im Beirat umfassen Antisemitismusprävention, Barrierefreiheit und Antidiskriminierung. Mit seiner Arbeit setzt er sich dafür ein, Sportstätten inklusiver zu gestalten und Diskriminierung im Sport entschlossen entgegenzutreten.
Beim Thema Sport und Menschenrechte denke ich…
in diesen Tagen an die Olympischen Spiele 1936 in Berlin. Schon 1933 begannen deutsche Sportorganisationen in vorauseilendem Gehorsam damit, Jüdinnen und Juden auszuschließen. Im Kontext der Spiele 1936 sollte ein friedliches Deutschland inszeniert werden, während u.a. in den Reihen der SA bereits die Parole „Wenn die Olympiade vorbei, schlagen wir die Juden zu Brei!“ skandiert wurde. All dies mündete schließlich in den Novemberpogromen 1938.
Im NS wurde der Sport beispiellos instrumentalisiert – die national wie international lange verbreitete Konsequenz, ihn als „unpolitischen“ Ort zu deklarieren, ist jedoch erstens realitätsfern und beschneidet zweitens die Interventionsmöglichkeiten, die aus menschenrechtlicher Perspektive zwingend geboten sind.
Ich bin Mitglied im DOSB-Menschenrechtsbeirat, weil…
das „verbindende Potenzial des Sports“ zwar oft als inhaltsleere Phrase genutzt wird – aber ja tatsächlich existiert. Es entfaltet sich nur nicht qua Automatismus, sondern bedarf gezielter Maßnahmen und Anstrengungen. Im Menschenrechtsbeirat haben wir die Möglichkeit, dazu einen konkreten Beitrag zu leisten.
Du arbeitest und forscht im Bereich Antisemitismus und Barrierefreiheit im Sport, welche Erkenntnisse kannst Du aus der Forschung in die Praxis übertragen?
Am Ende gilt es ganz simpel, erste Abwehrreflexe zu überwinden und die Themen aktiv anzugehen. Nehmen wir hier das Beispiel Barrierefreiheit: Die Auseinandersetzung von Vereinen oder Kommunen wird häufig durch die Sorge vor überbordenden Kosten gehemmt, die z.B. der Einbau eines Aufzugs verursachen würde. Dabei lassen sich schon durch einfache Maßnahmen wie eine kontrastreiche Wandgestaltung oder klare Beschilderung große Verbesserungen erreichen – und das übrigens nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle Nutzer*innen.
MAKKABI steht für Vielfalt, die Verbindung von Sport und Kultur. Was macht das Projekt „Zusammen1“ so besonders im Sport?
Zusammen1 ist das erste antisemitismuskritische Bildungsprojekt im organisierten Sport und kombiniert Forschung zu gegenwärtigen Facetten antisemitischer Diskriminierung im Sport mit praxisorientierter Bildungsarbeit. Wir erreichen dabei breite Zielgruppen – von Bundesligaclubs über Funktionsträger*innen in Sportorganisationen bis hin zu Schulklassen. Besonders innovativ und lebensweltnah sind unsere „Pädagogischen Trainings“, bei denen Methoden der politischen Bildung mit sportlichen Trainingseinheiten verknüpft werden.
Wie können wir konkret für einen diskriminierungsfreien Sport einstehen?
Aller Prävention zum Trotz: Im Sport kommt es immer wieder zu diskriminierenden Aussagen oder Handlungen – daher ist es wichtig, sinnvoll zu reagieren.
Handelt es sich wahrscheinlich um eine unreflektierte Aussage (einen „blöden Spruch“), ist es wichtig, zu widersprechen und den diskriminierenden Gehalt nicht zu verharmlosen – jedoch mit dem Ziel, eine inhaltliche Auseinandersetzung anzuregen.
Zeigen rechtsextreme Hooligans im Fanblock neben mir den Hitlergruß, werde ich deren Weltbild mit einem Gespräch wohl kaum verändern, mich aber in jedem Fall in Gefahr begeben. In diesem Fall gilt es, gegebenenfalls konkret betroffene Personen bestmöglich zu unterstützen und den Vorfall an das verantwortliche Ordnungspersonal zu melden.
Info Box
Menschenrechte gelten für Alle! Toleranz bedeutet Respekt, Anerkennung und Akzeptanz von Kulturen und Menschen in all ihrer Vielfalt. Tolerantes Verhalten und Handeln findet nicht nur auf zwischenmenschlicher Ebene statt, sondern auch zwischen Gesellschaften und Staaten. Eine Gesellschaft, die die Kulturen und Menschen in all ihrer Vielfalt respektiert und akzeptiert sorgt für ein soziales Miteinander, in dem alle Menschen die gleichen Chancen haben.
Für mehr Information, welche Rechte für Dich gelten und was sie mit dem Sport zu tun haben, schau vorbei unter: https://www.dosb.de/ueber-uns/sport-und-menschenrechte
Die Novemberpogrome 1938
Die Novemberpogrome 1938 – oft als „Reichspogromnacht“ oder „Kristallnacht“ bezeichnet – fanden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 statt. In einer koordinierten Aktion entfesselten die Nationalsozialisten eine brutale Gewaltwelle gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland, Österreich und den besetzten Gebieten. In diesen Tagen wurden Tausende jüdische Menschen misshandelt, inhaftiert und in Konzentrationslager wie Sachsenhausen, Dachau und Buchenwald verschleppt. Über 1.400 Synagogen, Gebetshäuser, jüdische Geschäfte und tausende Wohnungen wurden unter dem Applaus von Teilen der Bevölkerung zerstört, und jüdische Friedhöfe geschändet.
86 Jahre später erinnern wir uns an das Leid und die Verfolgung der damaligen Opfer und sind erneut tief betroffen. Ob am Stammtisch, im Sportverein oder im Alltag: Antisemitismus – aus welcher Richtung auch immer – muss konsequent bekämpft werden. Die Zeit der bloßen Sonntagsreden ist vorbei.
Nie wieder ist jetzt!
Quelle: Makkabi Deutschland
Serviceveranstaltungen zu Erasmus+ Sport
Erasmus+ Sport bietet haupt- und ehrenamtlichen Personen aus Organisationen des Breitensports die Möglichkeit, durch einen Auslandsaufenthalt ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und neue Fähigkeiten und Methoden zu erwerben.
Das Förderformat soll damit zur Weiterentwicklung, zum Kapazitätsaufbau und zum Wissenstransfer in den beteiligten Organisationen beitragen, die gemeinsamen europäischen Werte über sportlichen Austausch fördern sowie internationale Zusammenarbeit im Breitensport anregen.
Informiert Euch über die Möglichkeiten von Erasmus+ Sport
Um Euch mit den Möglichkeiten des Förderformats bekannt zu machen, bietet JUGEND für Europa zur ersten Antragsfrist im Februar 2025 zwei digitale Informationsveranstaltungen an:
- Donnerstag, 28. November 2024 von 10:30 bis 12:00 Uhr (hier gelangen Sie zur Veranstaltungsseite mit Anmeldung)
- Mittwoch, 08. Januar 2025 von 16:00 bis 17:30 Uhr (hier gelangen Sie zur Veranstaltungsseite mit Anmeldung)
Bei den Informationsveranstaltungen wird die Leitaktion 1 mit ihren Fördermöglichkeiten vorgestellt. Neben möglichen inhaltlichen Schwerpunkten wird es um die förderfähigen Kosten und die Rahmenbedingungen der Projektumsetzung gehen.
Es wird erläutert, wie die Antragstellung funktioniert und was notwendig ist, um erfolgreich einen Projektantrag zu stellen. Darüber hinaus werden Fragen zum Förderformat und zu Ideen für mögliche Projekte beantwortet.
Noch Fragen zum Antrag?
JUGEND für Europa hilft in ihrer Antragssprechstunde am 29.01.2025 weiter!
Die Veranstaltung ist ein offenes Beratungsangebot, um Euch bei eurem Sport-Antrag individuell zu unterstützen. JUGEND üfr Europa gibt zu Beginn Tipps zur Orientierung bei der Antragstellung und nimmt sich ausführlich Zeit, um auf eure Fragen zum Antrag und zu Ihren geplanten Aktivitäten einzugehen. Bringt gerne konkrete Fragen mit!
Die Antragssprechstunde richtet sich an alle interessierten haupt- und ehrenamtlichen Kräfte aus Vereinen, Organisationen, Verbänden und Institutionen aus dem Breitensport, die im Oktober 2024 einen Erasmus+ Sport-Antrag bei JUGEBD für Europa einreichen möchten.
- Mittwoch, 29. Januar 2025 von 14:00-15:30 Uhr (hier gelangen Sie zur Veranstaltungsseite mit Anmeldung)
Organisatorisches
Unsere digitale Veranstaltungen steht allen interessierten haupt- und ehrenamtlichen Kräften aus Vereinen, Organisationen, Verbänden und Institutionen offen, die im Breitensport tätig sind.
Die Veranstaltungen werden in deutscher Sprache stattfinden und als Online-Format (via Zoom) durchgeführt. Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine E-Mail mit den Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung von uns.
(Quelle: JUGEND für Europa)
DOSB veröffentlicht Untersuchungsbericht der DOSB-Ethikkommission
Dabei ging es um die Umstände der Empfehlung der Stadt Karlsruhe als Ausrichter der World Games 2029 durch das DOSB-Präsidium. Wir bedanken uns bei den Mitgliedern der Ethik-Kommission für ihr Engagement und die Vorlage des Berichts.
Der DOSB nimmt die Ergebnisse des Berichtes der DOSB-Ethikkommission sehr ernst. Es ist unstrittig, dass es dem Verfahren leider in erheblichem Umfang an der notwendigen Professionalität gemangelt hat.
Der DOSB ist der Empfehlung der Ethikkommission nach Erhalt gefolgt und hat die Stadt und die Region Hannover sowie den LandesSportBund Niedersachsen als auch das Land Niedersachsen um Entschuldigung gebeten. Zudem wurden erste Schritte eingeleitet, um die bessere Verzahnung der Arbeit zwischen Ehren- und Hauptamt sicherzustellen.
Wir halten es aufgrund der direkten Betroffenheit für erforderlich, die Arbeit der DOSB-Ethikkommission vollumfänglich transparent darzulegen. Aus diesem Grund haben wir auch entschieden, den vollständigen Untersuchungsbericht Hinweis 2024-3 auf der Website des DOSB zu veröffentlichen. Persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten wurde dabei Rechnung getragen.
Bericht der DOSB-Ethikkommission zu Hinweis 2024-03
(Quelle: DOSB)
Rückblick ReStart-Thementage
Mit deutlich über 1000 Teilnehmer*innen aus Sportvereinen, Sportverbänden, Politik und Verwaltung sowie Sportinteressierten stießen die Thementage auf eine hohe Nachfrage. In den Monaten August bis November gestaltete der DOSB gemeinsam mit externen Expert*innen aus der Wissenschaft und der Sportpraxis sowie der Führungsakademie des DOSB digitale Thementage zu den Themen Sport im Freien, Demokratieförderung, Ganztag und Safe Sport.
Ziel der Thementage war es, Aufmerksamkeit für aktuelle Themen zu generieren, Wissenswertes zu vermitteln sowie Best-Practice Beispiele aus der Sportwelt aufzuzeigen. Insbesondere den ehrenamtlich Engagierten kamen diese Thementage zugute. Ganz im Sinne des voneinander Lernens wurden Einblicke in Best-Practice Beispiele von Sportvereinen gegeben, die sich den Themen Sport im Freien, Demokratieförderung, Ganztag sowie Safe Sport bereits erfolgreich widmen.
Überwiegend positives Feedback
Neben vielen positiven Rückmeldungen wie
- „Danke für den Vortrag. Ich wünsche mir noch mehr digitale Thementage.“
- „Toller Mix aus Wissenschaft und Praxis!“
- „Gute Mischung durch verschiedene Erfahrungsberichte, dadurch kurzweilig.“
- „Spannendes Thema, spannende Sichtweisen, viele gute Sprecher, sehr gute Moderation.“
- „Besonders gut hat mir gefallen, dass das Seminar für ALLE zugänglich war. Ich fand gut, dass neben der Theorie Best-Practice Beispiele aufgezeigt wurden.“
gab es auch Verbesserungsvorschläge sowie konstruktive Kritik, derer sich der DOSB annimmt.
Thementag verpasst?
Alle Thementage wurden aufgezeichnet und können unter folgenden Links nochmals angeschaut werden.
Aufzeichnung ReStart-Thementag Demokratieförderung "RECHTSsicherheit - Positioniert und jetzt?!"
Aufzeichnung ReStart-Thementag „Best Practices der Ganztagsförderung“
Aufzeichnung ReStart-Thementag „Sport im Freien“
Aufzeichnung ReStart-Thementag „Safe Sport“
Darüber hinaus finden sich auf der ReStart-Webseite weitere Informationen sowie Begleitmaterialien zu den jeweiligen Themen.
Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern.
Team ReStart
DOSB-Stellungnahme zum Ende der Regierungskoalition auf Bundesebene
Das Ende der Ampelkoalition auf Bundesebene bedeutet für den Sport, dass das zentrale sportpolitische Projekt der laufenden Legislaturperiode, die Errichtung eines Sportfördergesetzes nun nicht zum Abschluss gebracht werden kann, da es nicht mehr parlamentarisch beraten wird. Unser Ziel wird es nun sein, ein Gesetz, in dem die Verantwortung des Bundes für die Förderung des Spitzensports erstmals gesetzlich festgeschrieben wird, mit einer neuen Bundesregierung anzustreben. Dies gilt auch in Bezug auf die Errichtung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur zur Förderung und Steuerung des Spitzensports, um den angestrebten Paradigmenwechsel zu erreichen und damit den Spitzensport in Deutschland sowie unsere Athlet*innen mittel- und langfristig konkurrenzfähiger und damit erfolgreicher zu machen.
Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass der Haushalt 2025 in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen wird. Eine vorläufige Haushaltsführung würde den Sport in verschiedenen Bereichen vor Herausforderungen stellen, wie beispielsweise bei der Vorbereitung der Athlet*innen für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Mailand und Cortina 2026, oder bei den bundesgeförderten Projekten, z.B. in den Bereichen Integration und Demokratieförderung, eine Herausforderung.
Unser großer Plan, Olympische und Paralympische Spiele nach Deutschland zu holen, findet parteiübergreifend Unterstützung, so dass wir zuversichtlich sind, auch mit einer neuen Bundesregierung eine Bewerbung auf den Weg bringen zu können.
Ein politischer Neustart auf der Bundesebene bietet auch Chancen für den Sport. Im Wahlkampf und in nach dem Wahltermin stattfindenden Koalitionsverhandlungen wird der DOSB daher die zentralen Forderungen des Sports einbringen: Neben einer konsequenten Umsetzung der Neuaufstellung im Spitzensport ist angesichts der maroden Sportstätteninfrastruktur ein langfristiges Bundesförderprogramm dringend überfällig. Ebenso bedarf es einer Stärkung des Ehrenamts, damit Sportvereine ihre Angebote auch in Zukunft aufrecht erhalten können. Dies gilt insbesondere in schwierigen Zeiten und bei schwindendem Zusammenhalt im Land, um die gesellschaftlichen Potenziale des Sports, der mit dem neuen Rekordwert von über 28 Millionen Mitgliedschaften in deutschen Sportvereinen die größte Bürgerbewegung des Landes ist, noch besser zu heben.
Der organisierte Sport in Deutschland mit seinen 86.000 Vereinen ist so attraktiv wie noch nie und bringt seine Potenziale unabhängig der politischen Verhältnisse für die Gesellschaft ein. Klar ist aber auch, dass wir dafür verlässliche Partner auf Bundesebene benötigen.
(Quelle: DOSB)
SPORT PRO GESUNDHEIT: Neue zertifizierte Angebote beim DFB, DRV und DAV
Dr. Mischa Kläber, Ressortleiter Breiten- und Gesundheitssport sagt im Rahmen der Verleihung: „Ich freue mich sehr über das Engagement der drei Verbände im Gesundheitssport. Mit den neu entwickelten und wissenschaftlich begutachteten Konzepten wird einmal mehr deutlich, dass Prävention mit Sportartenbezug einen wichtigen Beitrag leistet, Menschen zum Sporttreiben zu motivieren!“
Das DFB-Angebot „Walking Football“ richtet sich an alle fußballbegeisterten, älteren Menschen, die entweder wieder in den Sport einsteigen oder aktiv bleiben möchten. Der DAV bietet mit „Entspannung und Stressreduktion durch Bergwandern/Wandern“ eine großartige Möglichkeit, Stress abzubauen und sich in der Natur zu erholen. Das DRV-Programm „Rudern in der Prävention - ein Ausdauerprogramm“ sorgt dafür, dass alle Teilnehmer*innen die Vorteile von Sport an der frischen Luft und in der Natur nutzen können.
Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT
Das Qualitätssiegel wird an Sportvereine und deren Angebote vergeben, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und nachweislich einen positiven Beitrag zur Gesundheit leisten. SPORT PRO GESUNDHEIT richtet sich vor allem an Menschen, die durch Sport ihre Gesundheit stärken oder erhalten wollen, und soll ihnen helfen, qualitativ hochwertige und gut strukturierte Gesundheitsangebote zu finden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des DOSB.
Die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichneten Angebote sowie viele weitere wohnortnahe Sport- und Bewegungsangebote sind über die Bewegungslandkarte zu finden.
Breitensport - der Garant für nachhaltige Bewegungsförderung?!
Beim diesjährigen „Gesundheits- und präventionspolitischen Abend“ in Berlin stellten der DOSB und die Deutsche Krebshilfe die Bedeutung des Breitensports für Prävention und Bewegungsförderung in den Vordergrund. Über 150 Gäste aus Sport, Wissenschaft, Medizin und Politik diskutierten, wie Breitensport zu einem aktiven Leben und zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten wie Krebs beiträgt.
Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, betont: „Bewegung im Alltag und Sport sind wichtige Präventionsmaßnahmen, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Depressionen und die Entstehung von Zuckerkrankheit zu vermeiden. Es lohnt sich in jeder Lebensphase, aktiv zu werden.“
DOSB-Vizepräsidentin Kerstin Holze und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven, hoben die Erfolge der 10-jährigen gemeinsamen Initiative „Bewegung gegen Krebs“ hervor. Dazu zählen unter anderem der Auf- und Ausbau von Strukturen und Netzwerken im Bereich Sport und Krebs. Zudem wurde über die Jahre hinweg mit gemeinsamen bundesweiten Kampagnen wie „Bewegung ist die beste Medizin“ eine hohe Aufmerksamkeit für das Thema Krebsprävention durch Sport und Bewegung generiert. Paralympics-Siegerin Elena Semechin schilderte ihre persönlichen Erfahrungen mit Krebs und die wichtige Rolle von Sport in ihrer Genesung.
Gesellschaftliche Herausforderungen wie Bewegungsmangel und Risikofaktoren wie starkes Übergewicht rücken auch den Breitensport immer stärker in den Fokus der Bewegungsförderung. Sport und Bewegung sind wichtig für die Krebsprävention. Etwa 6 Prozent der Neuerkrankungen könnten durch ausreichende Bewegung vermieden werden. „In der Prävention liegt ein enormes, bisher ungenutztes Potential für die Krebsbekämpfung. Schon heute wissen wir, dass rund 40 Prozent aller Krebserkrankungen durch eine gesunde Lebensweise verhindert werden könnten. Hierzu zählt auch Sport und Bewegung. Dennoch ist das Gesundheitswesen in Deutschland weit davon entfernt, dieses Potenzial voll auszuschöpfen - es braucht mehr Krebspräventionsangebote in der Breite“, sagte Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum errichtet die Deutsche Krebshilfe das Nationale Krebspräventionszentrum in Heidelberg. Das Zentrum soll im Sinne eines Comprehensive Prevention Center notwendige Präventionsforschung, Aus- und Weiterbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung unter einem Dach vereinen. „Hier ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Bundesministerien für Gesundheit und Forschung, dem BIPAM sowie dem DOSB und weiteren relevanten Stakeholdern, von großer Bedeutung damit wir gemeinsam das volle Potenzial der Krebsprävention sowie der gesundheitsfördernden Wirkung des Breitensports ausschöpfen können“, so Nettekoven.
Als Dachverband des organisierten Sports setzt sich der DOSB seit jeher für die Bewegungsförderung ein. Bespielweise feiert das Präventionssportsiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ im kommenden Jahr 25-jähriges Jubiläum. Mit der Bewegungslandkarte (BeLa) wurde eine digitale Plattform geschaffen, die die Vielfalt an Bewegungsangeboten vor Ort darstellt und zugänglich macht.
Auch in Zukunft gibt es akuten Handlungsbedarf, damit Breitensport ein Garant für nachhaltige Bewegungsförderung und somit ein wichtiger Baustein der Prävention bleibt. Kerstin Holze, DOSB-Vizepräsidentin, machte deutlich: „Der organisierte Sport mit seinen 86.000 Sportvereinen ist die Heimat des Breitensports. Damit er seine volle Kraft entfalten und mit Sport- und Bewegungsangeboten für ALLE seinen wichtigen Beitrag zur Prävention von Krankheiten wie Krebs leisten kann, braucht es die Rückendeckung und Anerkennung der Politik sowie ergänzend zur Zuständigkeit der Länder eine strukturelle Verankerung des Breitensports auf der Bundesebene.“
(Quelle: DOSB)
Weitere wichtige Hürde: Kabinett beschließt Sportfördergesetz
Insbesondere wird, wie vom DOSB gefordert, erstmals die Verantwortung für die Spitzensportförderung des Bundes gesetzlich in einem Sportfördergesetz festgeschrieben. In dem Gesetzentwurf sind jetzt auch Forderungen des Sports berücksichtigt, die im Rahmen der Verbändeanhörung eingebracht wurden. Die parlamentarischen Beratungen müssen nun dazu genutzt werden, um weitere Verbesserungen zugunsten des Spitzensports in Deutschlands zu erreichen.
DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Nach zwei Jahren Vorarbeit wurde mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Sportfördergesetzes ein weiterer wichtiger Schritt gegangen. Dies ist ein bedeutendes Signal für die zukünftige Entwicklung und nachhaltige Stärkung des Spitzensports in Deutschland. Wie im Sport gilt aber auch hier: Auf der Zielgeraden muss das letzte Quäntchen herausgeholt werden. Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz noch verbessert werden kann und muss, um echte Spitzenbedingungen für unsere Trainer*innen und Spitzenathlet*innen zu schaffen.“
Positiv ist, dass in Reaktion auf die Stellungnahme des DOSB und weiterer Akteure aus dem organisierten Sport zum Referentenentwurf an entscheidenden Stellen im Gesetzentwurf noch Änderungen vorgenommen wurden. So wird nochmal deutlicher, dass die konkreten Förderentscheidungen durch die Spitzensportagentur selbst getroffen und die Einflussmöglichkeiten der Aufsichtsgremien begrenzt werden. Auch der Erlass der künftigen Förderkonzepte und -richtlinien ist jetzt klar geregelt und wird somit nicht zur Streitfrage in den Gremien. Zudem werden die besonderen Belange der Teamsportarten bei den förderfähigen Zielwettkämpfen jetzt besser berücksichtigt. Insgesamt wurde an vielen kleinen Stellschrauben gedreht, die das Sportfördergesetz und die geplante Spitzensportagentur näher am gemeinsamen Ziel einer einfacheren, effizienteren und innovativeren Spitzensportförderung ausrichten.
Gleichzeitig ist im Entwurf nicht alles Gold was glänzt. Die Bundesregierung nutzt weiterhin nicht alle Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung aus, die ihr zur Verfügung stünden. Wir halten es etwa für dringend notwendig, die Festbetragsfinanzierung als Standard der Verbändeförderung einzuführen, um Verbände deutlich zu entlasten und einen zusätzlichen Anreiz zur Mitteleinwerbung zu schaffen. Die Agentur braucht zudem direkt im Gesetzestext die Möglichkeit für Selbstbewirtschaftungsmittel und eine Soll-Regelung für eine Überjährigkeit der Förderung, um im Zusammenspiel von Agentur und Verbänden mehr Flexibilität in der Förderung und mehr Reaktionsmöglichkeiten auf kurzfristige Veränderungen zu ermöglichen. Und schließlich brauchen wir Ausnahmen vom Besserstellungsverbot, um das beste Personal für eine schlagkräftige Agentur finden und halten zu können. Nachbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der sozialen Absicherung der Trainer*innen und der Athlet*innen.
DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester: „Das Sportfördergesetz und die Spitzensportagentur sind zwei zentrale Bausteine der Spitzensportreform, diese sind jetzt auf den Weg gebracht. Parallel arbeiten wir gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und den Ländern an vielen weiteren Zukunftsaufgaben für ein besseres und erfolgreiches Spitzensportsystem. Denn klar ist auch, dass wir nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung auf allen Ebenen des Sports mittel- und langfristig eine Verbesserung der Spitzenleistungen erreichen werden.“
(Quelle: DOSB)
Der Sport feiert Mitgliederrekord – Warum ich mir trotzdem Sorgen mache
Ein Kommentar von DOSB-Präsident Thomas Weikert
Sport ist meine Leidenschaft. Meinem Verein, dem Tischtennisclub Elz 1947 e.V., bin ich seit meiner Jugend treu. Damit bin ich einer von zig Millionen Menschen in Deutschland, die dem Sport gerade erst einen Rekord beschert haben. 28.764.951 Mitgliedschaften zählen unsere Sportvereine im Land. Nie waren es mehr.
Eine Halle, ein Tisch, ein Schläger, ein Ball, ein Gegenspieler. Mehr brauche ich nicht, um Spaß zu haben, um Freundschaften zu knüpfen, um Alltagsstress abzubauen. Der Sport ist für mich mehr als eine gesunde Freizeitbeschäftigung. Durch meinen Verein habe ich unzählige wunderbare Menschen kennengelernt, habe gesehen, wie Kinder und Jugendliche Spaß am Sport finden, am sich miteinander messen, wie ehrgeizige Menschen lernen, mit Niederlagen umzugehen und Gegnern Respekt zu zollen. Werte, von denen unsere Gesellschaft enorm profitiert und von denen ich mir in unserem Umgang miteinander mehr wünschen würde.
Als Jugendlicher bin ich Mitte der Siebzigerjahre dem TTC Elz beigetreten und habe mich dort als Jugendvertreter ehrenamtlich eingebracht. Diese Aufgabe hat mir so viel Spaß gemacht, dass ich dem Ehrenamt bis heute, rund 50 Jahre später, zutiefst verbunden bin. Mittlerweile auf anderer Ebene als Präsident des DOSB und Vorsitzender meines Heimat-Sportkreises Limburg-Weilburg. Aber nach wie vor auch im TTC Elz. Seit mehr als drei Jahrzehnten bin ich dort Geschäftsführer.
Mittlerweile bin ich über 60 und die Frage stellt sich sicherlich: Wie lange kann ich dieses Ehrenamt noch ausüben? Und wer folgt mir?
Mit diesen Fragen bin ich und ist mein Verein nicht allein. Ich sehe, wie Sportvereine jeden Tag damit kämpfen, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Egal ob Vorstand, Kassenwartin, Übungsleiter oder Trainerin – unsere 86.000 Sportvereine suchen händeringend nach Unterstützung, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Bindung und Gewinnung von Ehrenamtlichen, von Trainerinnen, von Schiedsrichtern zählt für Vereine zu den größten Herausforderungen.
Der Rückgang des Engagements liegt vor allem an veränderten Rahmenbedingungen. Die Anforderungen an und Ansprüche von Menschen heute sind andere als früher. Viele wollen sich nicht langfristig für ein Amt binden, sondern lieber kurzzeitig aushelfen bei einem Vereinsfest, an der Kasse am Spieltag, als Co-Trainerin. Ich kann das verstehen und gleichzeitig mache ich mir Sorgen um den Sport – Mitgliederrekord hin oder her. Es ist höchste Zeit, dass die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt so angepasst werden, dass es wieder attraktiver wird und Menschen sich gerne engagieren. Das können wir im Sport nicht allein.
Als Sportverband können wir keine Rentenpunkte für ehrenamtliches Engagement einführen, wir können die Ehrenamtspauschale nicht eigenständig erhöhen, wir können in der Gesellschaft nicht mit einer Zauberformel für mehr Anerkennung für ehrenamtliches Engagement sorgen. Dazu braucht es die Politik.
Wenn 28.764.951 Mitgliedschaften in 86.000 Sportvereinen eins bedeuten, dann das: Sport im Verein bringt mehr Menschen zusammen als irgendein anderer Bereich unserer Gesellschaft. Er verbindet, er hält gesund, er integriert und sozialisiert. Und er hat mehr Unterstützung verdient.
Ich weiß, dass nicht jeder in seiner Jugend einem Verein beitreten wird, um Jugendwart zu werden. Das erwarte ich auch nicht. Ich erwarte aber, dass die Politik die Rahmenbedingungen so verbessert, dass Jugendliche und Erwachsene sich engagieren wollen, dass sie das Gefühl haben, dass es sich lohnt, ein Ehrenamt auszuüben. Dass sie dafür die finanzielle, gesellschaftliche und politische Anerkennung erhalten, die sie verdient haben.
Nur dann gelingt uns auch der nächste Mitgliederrekord im Sport. Und dann werde ich auch jubeln.
(Autor: Thomas Weikert, DOSB-Präsident)
Gesundes-Herz-Gesetz im Bundestag
Am 6. November 2024 wird das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention, der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bitten die Parlamentarier eindringlich, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Es dürfe nicht sein, dass mit einem Federstrich die über Jahre mit Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland in ihrer Existenz gefährdet werden.
Krankheiten vermeiden, bevor sie auftreten
Die GKV bietet ihren Versicherten bundesweit 110.000 einheitlich qualitätsgeprüfte Präventionsangebote an, die sie beispielsweise beim Thema Bewegung oder bei der Raucherentwöhnung unterstützen. Die Angebote folgen damit dem bewährten Ansatz der Primärprävention: Krankheiten sollen vermieden werden, bevor sie überhaupt entstehen können. Der Entwurf des GHG sieht jedoch vor, dass die dafür dringend benötigten Beitragsgelder für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung und flächendeckende Gesundheitschecks zweckentfremdet werden.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, des Trägers der Zentralen Prüfstelle Prävention, betont: „Gemeinsam mit unseren Partnern wie dem DVV und dem DOSB haben wir eine Fülle von qualitätsgesicherten Angeboten für ein gesünderes Leben entwickelt, die von den Versicherten gut angenommen werden. Es ist ein absoluter Irrweg, diese bewährten gesundheitsfördernden Strukturen in vielen Lebensbereichen wie Schulen, Kitas, Vereinen und Volkshochschulen zu gefährden.“ Durch das GHG würden Beitragsmittel von diesem evidenzbasierten Ansatz in undifferenzierte, zum Teil wissenschaftlich nicht ausreichend abgesicherte kurative Maßnahmen umgeschichtet.
Sportvereine und Volkshochschulen vermitteln Gesundheitskompetenz
Die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert im Auftrag der Krankenkassen bundesweit einheitlich Präventionskurse - vor Ort und online. Diese Kurse werden von verschiedenen Partnern angeboten, wobei Volkshochschulen und Sportvereine eine zentrale Rolle spielen. Die Volkshochschulen führen derzeit knapp 4.500 zertifizierte Präventionskurse durch, insbesondere in den Handlungsfeldern Stressbewältigung und Bewegung. „Unser bundesweites Netz an Angeboten unterstützt Teilnehmende beim Aufbau eines selbstbestimmten, gesundheitsförderlichen Lebensstils“, erläutert Martin Rabanus, Vorsitzender des DVV. „Auf diese niedrigschwellige Hilfe müssen sich die Menschen auch künftig verlassen können.“
Auch die Sportvereine widmen sich neben dem klassischen Sportbetrieb der gesundheitlichen Prävention: Unter dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT bietet der DOSB inzwischen mehr als 10.000 Kurse an. DOSB-Präsident Thomas Weikert erklärt: „Sport hat ein Riesenpotenzial für eine nachhaltige Veränderung des eigenen Lebensstils hin zu mehr regelmäßiger Bewegung. Und das reduziert nachweislich bspw. das Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken.“ Deshalb hat der DOSB gemeinsam mit der Bundesärztekammer auch das Rezept für Bewegung etabliert, das chronische „Bewegungsverweigerer“ durch ärztliche Beratung zum Sport motivieren soll - auch mit Zuschüssen der Krankenkassen. „Jeder dritte deutsche Sportverein hat in den vergangenen Jahrzehnten entsprechende Gesundheitsangebote aufgebaut, das darf nicht zunichtegemacht werden“, hält Weikert fest.
(Quelle: DOSB/vdek/DVV)
Patrick Lange zu „Sportler des Monats“ Oktober gewählt
Ironman-Weltmeister Patrick Lange ist von den rund 4.000 Sporthilfe-geförderten Athlet*innen zum „Sportler des Monats“ Oktober gewählt worden. Der Triathlon-Star hatte sich beim traditionsreichen Rennen auf Hawaii zum dritten Mal nach 2017 und 2018 zum Ironman-Weltmeister gekrönt. Nach 3,8 Kilometern Schwimmen, 180 Kilometern Radfahren und einem Marathon gewann der 38-Jährige das wichtigste Triathlon-Rennen des Jahres in der neuen Rekordzeit von 7:35:53 Stunden. „Das bedeutet mir alles", war Lange im Ziel überglücklich und widmete den Sieg seiner verstorbenen Mutter: „Der Titel geht definitiv an meine Mama.“
Die herausragende Leistung von Patrick Lange honorierten Deutschlands Spitzenathlet*innen bei der von der Sporthilfe durchgeführten „Sportler*in des Monats“-Wahl mit über 75 Prozent der Stimmen mit Platz 1. Damit wiederholte er den Triumph von vor sechs Jahren, als er im Oktober 2018 erstmals zum „Sportler des Monats“ gewählt worden war. Anders als etwa bei Journalist*innen- oder Publikumswahlen stimmen hier ausschließlich Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathlet*innen ab und geben der Auszeichnung damit ihre ganz besondere Note.
Platz zwei bei der Sporthilfe-Wahl belegt das Bahnrad-Duo Roger Kluge/Tim Torn Teutenberg (16,1%). Bei der Bahnrad-WM in Kopenhagen hatten sie den Titel im Madison gewonnen und damit bei den Titelkämpfen die einzige Goldmedaille für das deutsche Team geholt. Auf Platz drei wurde Benedikt Duda (7,9%) gewählt. Der 30-Jährige war bei der Tischtennis-EM in Linz sensationell als Außenseiter ins Finale eingezogen und hatte mit dem Gewinn der Silbermedaille den bislang größten Erfolg seiner Einzelkarriere gefeiert.
Für ihre herausragenden Leistungen waren die Athlet*innen von der Athletenkommission im DOSB, SPORT1 und der Sporthilfe für die Wahl nominiert worden.
(Quelle: Deutsche Sporthilfe)
„Vorbilder über den Sport hinaus“
Das Staatsoberhaupt zeichnete die deutschen Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris 2024 sowie die Medaillengewinner*innen der Deaflympischen Winterspiele 2024 von Ezurum/Türkei für ihre herausragenden sportlichen Erfolge aus. Die Veranstaltung wurde aufgrund der großen Anzahl der zu ehrenden Athletinnen und Athleten diesmal vom Schloss Bellevue in das Hotel Estrel verlegt. Den musikalischen Rahmen bot das Freiburger Hip Hop Duo Zweierpasch. Insgesamt wurden 75 Sportlerinnen und 84 Sportler geehrt.
„Sie sind Vorbilder auch über den Sport hinaus“ lobte Steinmeier in seiner Ansprache und fügte hinzu: „Keine Sportkarriere ist ohne Rückschläge und Niederlagen zu haben.“ Aber alle hätten sich aus schwierigen Phasen wieder zurückgearbeitet. Sie inspirierten andere ebenfalls an sich selbst zu glauben, ausdauernd zu sein und sich hohe Ziele zu stecken.
Die Spiele von Paris hätten für ein paar Wochen lang die Welt verzaubert. Den Sportsommer bezeichnete Steinmeier als einzigartig. Er habe für ein Auf- und Durchatmen gesorgt und ließ Deutschland ein friedliches, vielfältiges und lebendiges Miteinander erleben. „In dieser schwierigen Zeit, die uns oft mit Sorgen erfüllt, verbreiten die Spiele von Paris Zuversicht“, so der Bundespräsident. Aber nicht nur Medaillen und Rekorde sollten bei der Verleihung gefeiert werden, sondern auch der Zusammenhalt und die Gemeinschaft, die durch Sport entstehe.
Bei den Olympischen Spielen von Paris konnten die deutschen Athletinnen und Athleten insgesamt 33 Medaillen gewinnen. Die Mitglieder des Team D Paralympics gewannen in Paris 49 Medaillen.
Bei den 20. Winter Deaflympics sicherten 22 Aktive aus Deutschland den 12. Platz von 34 in der Nationenwertung.
Das Silberne Lorbeerblatt ist die höchste staatliche Auszeichnung für Spitzenleistungen im deutschen Sport. Sie wurde 1950 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet.
Liste der geehrten Sportlerinnen und Sportler
(Quelle: Bundespräsidialamt / DOSB)
Mitgliederrekord im deutschen Sport
Deutschlands Sportvereine zählen mehr Mitgliedschaften als jemals zuvor seit Beginn der Bestandserhebung 1954. Das geht aus der neusten Statistik des DOSB hervor (Stichtag 1. Januar 2024). So können die rund 86.000 Sportvereine im Land aktuell 28.764.951 Mitgliedschaften aufweisen. Das sind gut 890.000 Mitgliedschaften (+3,20 %) mehr als im Vorjahr. Damit bleibt der organisierte Sport unter dem Dach des DOSB die größte Bürgerbewegung des Landes.
„Das ist eine großartige Botschaft für den Sport in Deutschland und für unsere Gesellschaft“, freut sich DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Die Zahlen bestätigen, wofür wir alle hart arbeiten: Der Sport und seine Vereine sind essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und aus ihr nicht wegzudenken. Kein anderer Bereich unseres Zusammenlebens erreicht und vereint so viele Menschen wie der Sport. Dieser Rekord ist allen Sportvereinen, ehrenamtlich Engagierten und denen, die sich für den Sport einsetzen, zu verdanken.“
Seit den Verlusten während der Corona-Pandemie hat der organisierte Sport damit in den vergangenen drei Jahren ein bemerkenswertes Comeback hingelegt. Dank engagierter Arbeit der Vereine, vielfältiger Mitgliedergewinnungs-Kampagnen der Verbände und Unterstützung aus der Politik konnte 2023 gerade erst ein 10-Jahres-Hoch verzeichnet werden. Nun ist der Allzeitrekord gebrochen. Der bisherige Höchststand an Mitgliedschaften lag im Jahr 2013 mit 27.992.386.
Zuwächse in allen Bundesländern sowie bei Kindern und Älteren
Alle 16 Landessportbünde erreichen ein Plus von mindestens 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz führt die Gruppe mit einem Wachstum von 9,12 % an (+125.717). Mitgliederstärkstes Bundesland ist und bleibt Nordrhein-Westfalen. Der dortige Landessportbund weist mittlerweile 5.321.912 Mitgliedschaften auf und damit 222.032 (+4,35 %) mehr als noch im vergangenen Jahr. Im Durchschnitt wachsen die Landessportbünde um 4,19 % und gewinnen damit mehr als 1 Millionen neue Mitgliedschaften hinzu.
Aus den Zahlen der Landessportbünde geht ebenfalls hervor, dass die jüngsten und ältesten unserer Gesellschaft besonders häufig einem Sportverein beigetreten sind. In der Altersgruppe von 0 bis 14 stieg die Anzahl der Mitgliedschaften bei Jungen und Mädchen um 9,32 % (+455.178) und damit mehr als doppelt so stark wie im Gesamt-Durchschnitt aller Altersklassen. Damit ist jedes zweite Kind in Deutschland Mitglied in einem Sportverein.
Im Bereich Ü60 kamen mehr als 230.000 neue Mitgliedschaften (+4,92 %) in den Landessportbünden hinzu. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung in Deutschland gilt es als wichtig, insbesondere diese Zielgruppe in Zukunft noch stärker zu binden und durch Sportvereine für gemeinschafts- und gesundheitsfördernde Bewegungsangebote zu begeistern.
Sportvereine vielerorts am Limit
Der Rekord an Mitgliedschaften kann gleichzeitig nicht über altbekannte Herausforderungen hinwegtäuschen. In vielen Sportvereinen mangelt es an ehrenamtlich Engagierten und an Trainer*innen und Übungsleiter*innen. Zudem befinden sich viele Sportstätten in einem schlechten Zustand und warten seit Jahrzehnten auf eine umfassende Modernisierung.
„Unsere 86.000 Sportvereine gehen vielerorts über ihre Grenzen hinaus“, so Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung im DOSB. „Sie leisten Unglaubliches, um so vielen Menschen wie möglich den Zugang zum Sport zu ermöglichen. Aber Sportvereine stehen an vielen Orten vor enormen Herausforderungen. Wir brauchen mehr Unterstützung von der Politik, um das Ehrenamt zu stärken, Bürokratie abzubauen und bröckelnde Sportinfrastruktur zu verbessern. Millionen von Menschen in unserem Land begeistern sich für den Vereinssport und engagieren sich ehrenamtlich dafür. Jetzt liegt es in den Händen der Politik, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Wenn wir jetzt gemeinsam aktiv werden, können wir sicherstellen, dass wir diesen Allzeitrekord langfristig nicht nur halten, sondern sogar übertreffen. Jetzt ist der Moment für klare politische Entscheidungen, Investitionen und echte Unterstützung, um den Vereinssport langfristig zu stärken!“
Weitere Informationen
Die gesamte Bestandserhebung 2024 finden Sie hier.
Die Bestandserhebungen der Jahre 2000 bis 2024 finden Sie hier.
(Quelle: DOSB)
Rekordzahlen im deutschen Sport - Kinder und Jugendliche im Fokus
Die Deutsche Sportjugend (dsj) freut sich über den neuen Rekord von über 28 Millionen Mitgliedschaften im organisierten Sport, den der DOSB heute veröffentlicht hat. Besonders erfreulich ist dabei der Anstieg der Mitgliedschaften bei Kindern und Jugendlichen: Jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche in Deutschland ist Mitglied in einem Sportverein.
„Das sind wahnsinnige Zahlen“, zeigt sich Leon Ries, Geschäftsführer der Deutschen Sportjugend und Vorstand Jugend des DOSB begeistert. „Nach den harten Einschnitten der Corona-Zeit haben wir es geschafft, dass Kinder und Jugendliche den Spaß an Bewegung zurückgewinnen und Sport im Verein weiterhin die mit Abstand beliebteste Freizeitbeschäftigung ist.“
Laut den Daten der Landessportbünde für 2024 sind 10.270.442 Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren in Sportvereinen aktiv - das entspricht einem signifikanten Anstieg von 5,65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung zeigt, dass der Sport eine zentrale Rolle im Leben der jungen Generation spielt und dass die Bemühungen, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern, Früchte tragen.
Trotz dieser positiven Nachrichten dürfen die Herausforderungen nicht aus den Augen verloren werden. „Die Sportvereine in Deutschland stehen vor enormen Aufgaben, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden“, erklärt Ries. „Um den Zuwachs an Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu gestalten und diesen Anstieg auch in Zukunft halten zu können, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu gehört ganz wichtig die Stärkung des Ehrenamts durch Entlastungen und die Förderung von Freiwilligendiensten im Sport sowie der Ausbau des bewegten Ganztags, um Sport und Schule miteinander zu verknüpfen. Anders ist die enorme Nachfrage nicht zu bedienen.“
Die Deutsche Sportjugend fordert daher klare politische Entscheidungen und Investitionen, um die Infrastruktur im Sport zu stärken und den Ehrenamtlichen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Der organisierte Sport ist eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft - nicht nur für die körperliche und mentale Gesundheit, sondern auch für soziale Integration und persönliche Entwicklung.
Die Bestandserhebung 2024 finden Sie hier.
(Quelle: dsj)
Ausschreibung VDS-Nachwuchspreis 2024
Herren Fußball-EM in Deutschland, Olympische und Paralympische Spiele in Frankreich - drei Großereignisse, die nicht nur Sportfans faszinierten, sondern Menschen aus aller Welt vereinten. Diese internationalen Veranstaltungen schaffen besondere Momente für alle Menschen, die weit über den Sport hinausgehen. Sie beweisen damit ihre wichtige soziale und gesellschaftliche Bedeutung.
Eingereicht werden können Beiträge zum Thema „Der Sportsommer der Superlative“ in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen. Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsjournalist*innen der Jahrgänge 1997 oder jünger. Die Mitgliedschaft im VDS ist nicht erforderlich.
Der VDS-Nachwuchspreis wird vom DOSB mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt. Der Sieger erhält 2.000 Euro, der Zweitplatzierte 1.500 Euro und der Drittplatzierte 1.000 Euro.
Teilnahmebedingungen für den vom DOSB geförderten VDS-Nachwuchspreis:
- Der Beitrag muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2024 veröffentlicht worden sein.
- Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung eingesandter Datenträger erfolgt nicht.
- Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung und es sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zugrunde zu legen.
- Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht der Ausschreibung entsprechen.
- Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung durch den VDS und den DOSB genutzt.
- Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.
- Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 31. Januar 2025.
Einsendungen sind per E-Mail, mittels WeTransfer o.ä. möglich und müssen enthalten:
- Eine Mail mit Angaben von Autor*in, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, und Erscheinungsdatum.
- Texte: das Druckexemplar des Artikels als .pdf per E-Mail an office(at)sportjourna-list.de
- Online-Beiträge: der Link zum Artikel per E-Mail an office(at)sportjournalist.de
- TV-, Video- und Hörfunkbeiträge: als Download-Link (z.B. wetransfer) an office(at)sportjournalist.de
Die Einsendungen sind zu richten an:
Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) e.V.
VDS-Nachwuchspreis
E-Mail: office(at)sportjournalist.de
(Quelle: DOSB / VDS)
Vollversammlung der Deutschen Sportjugend wählt neuen Vorstand
Die Vollversammlung der Deutschen Sportjugend (dsj) fand am 26. und 27. Oktober in Kooperation mit der Hamburger Sportjugend in der Katholischen Akademie in Hamburg statt. Über 237 Delegierte der Mitgliedsorganisationen trafen sich, um den neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre zu wählen und sich über wichtige Themen im Bereich Sport und Jugend auszutauschen.
Im Rahmen der Vorstandswahlen wurde Stefan Raid (54) mit 90,8 Prozent der Stimmen zum ehrenamtlichen Vorsitzenden der dsj gewählt. Der Bankkaufmann aus Hamburg bringt umfangreiche Erfahrungen aus seiner bisherigen Amtszeit und seiner Tätigkeit in der Deutschen Basketballjugend mit. In seiner Dankesrede betonte Raid: „Ich freue mich über das erneute Vertrauen und darauf, gemeinsam mit meinen Vorstandskolleg*innen die Herausforderungen im Kinder- und Jugendsport anzugehen.“
Neben Stefan Raid wurde Kiki Hasenpusch (32; deutsche motorsport jugend) mit 82,8 Prozent der Stimmen als 2. ehrenamtliche Vorsitzende gewählt. Als weitere ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für die Wahlperiode 2024-2026 sind Benny Folkmann (45; Deutscher Fußball-Bund), Carolin Giffhorn (27; Sportjugend Niedersachsen), Julian Lagemann (27; Sportjugend Nordrhein-Westfalen) und Luca Wernert (26; Special Olympics) wiedergewählt worden. Neu im Vorstand ist Leandra Götz (21; Sportjugend Rheinland-Pfalz). Katrin Bunkus trat nicht erneut an.
Strukturprozess für eine zukunftsfähige dsj
Im Rahmen der Vollversammlung wurde auch ein umfassender Strukturprozess vorgestellt, der die dsj modern und zukunftsfähig aufstellen soll. Ein zentrales Ergebnis dieses Prozesses war die Entwicklung einer neuen Jugendordnung.
Die Neufassung stärkt die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen gegenüber extremistischen Angriffen. Zudem wurde ein neues Vorstandsmodell entwickelt, das eine klare Rollenteilung zwischen Haupt- und Ehrenamt vorsieht und die Handlungsfähigkeit der dsj verbessert. Das neue Modell sieht vor, dass Ehren- und Hauptamt Teil des Vorstands sind. Die beiden hauptamtlichen Vorstandsmitglieder werden von den gewählten ehrenamtlichen Vorständen berufen. Zusätzlich wurde eine Jugendquote eingeführt, sodass junge Menschen sich in Zukunft noch stärker in die Arbeit der dsj einbringen können.
„Wir sind überzeugt, dass diese Veränderungen dazu beitragen werden, unsere Organisation zu stärken und uns besser auf zukünftige Herausforderungen im Kinder- und Jugendsport vorzubereiten“, so Raid abschließend.
Engagiert & bewegt mit Courage - Ein Blick in die Zukunft
Unter dem Motto „engagiert & bewegt mit Courage“ setzte die dsj während dieser Vollversammlung wichtige Impulse für die Zukunft des Kinder- und Jugendsports in Deutschland. Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen Landessportjugenden, Jugendorganisationen der Spitzenverbände, den Verbänden mit besonderen Aufgaben sowie weiteren gesellschaftlichen Akteur*innen. Zu den Gästen zählten auch zahlreiche Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft, die die Bedeutung von Sport als verbindendes Element in der Gemeinschaft unterstreichen.
Die drei zentralen Schwerpunkte der dsj spiegelten sich im Motto wider: Das Engagement junger Menschen wird gefördert, um sie als aktive Gestalter*innen ihrer sportlichen Umgebung zu stärken. Gleichzeitig wird Bewegung als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt, um ihre ganzheitliche Entwicklung zu unterstützen. Schließlich fordert die dsj ein sportliches Handeln mit Courage, das sich klar gegen Hass, Hetze und Gewalt positioniert und Werte wie Fairness und Respekt fördert.
Im Rahmen der Vollversammlung fand auch ein Podiumsgespräch mit dem Titel „Wir sind nicht neutral“ statt, bei dem prominente Gäste, wie der deutsche Politikwissenschaftler Dr. Özgür Özvatan, die Referatsleiterin für Jugend- und Sportpolitik bei der Sportjugend Hessen, Geli Ribler und Aenne Kopprasch, Projektleiterin Z:T beim Landessportbund Thüringen über das Thema Haltung zeigen im Sport diskutierten.
Delegierte der Deutschen Sportjugend beschließen finanzielle Weichenstellung und Einführung von Aufwandsentschädigungen für den Vorstand
Neben den Beschlüssen zu Änderungen des Vorstandsmodells und den Wahlen standen der Bericht des Vorstands für den Zeitraum Oktober 2023 - Oktober 2024, der Bericht der Jahresrechnung 2023 und die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 auf der diesjährigen Tagesordnung. Die Delegierten der Vollversammlung entlasteten den dsj-Vorstand einstimmig. Zudem stimmten sie einem Antrag der Sportjugend Nordrhein-Westfalen zur Einführung der Möglichkeit zur Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder des dsj-Vorstandes zu.
Der erste Tag der Vollversammlung endet mit einem Senatsempfang und einem Abend der Sportjugend Hamburg. Am Sonntag (27.10.) standen neben dem Thema „Sport im schulischen Ganztag“ noch die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 mit rund 17. Mio. Euro auf der Tagesordnung.
(Quelle: dsj)
Gegen Gewalt im Sport - DOSB stellt Safe Sport Code vor
Der DOSB geht den nächsten Schritt im Kampf gegen interpersonale Gewalt im Sport. Mit dem Safe Sport Code für den organisierten Sport, den der DOSB heute veröffentlicht hat, will der Dachverband des deutschen Sports erstmals die verbandsrechtliche Grundlage schaffen, um interpersonale Gewalt im Sport auch unterhalb der Strafrechtsschwelle rechtssicher ahnden und sanktionieren zu können.
„Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass wir jeglicher Form von Gewalt im Sport entschieden entgegentreten. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen und muss mit Sanktionen rechnen. Wir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, indem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns stärken und dabei kann der Safe Sport Code helfen", erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Der Safe Sport Code verbietet interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle und ermöglicht die sportrechtliche Sanktionierung unabhängig von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Aus Studien ist bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb der Strafbarkeitsgrenze des Strafrechts liegt, beispielsweise in Form rein schikanöser Trainingsanweisungen für Athlet*innen oder sexistischer Äußerungen. Der Safe Sport Code ermöglicht es in Zukunft, auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z.B. mit einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen gegen Täter*innen.
Der Code wird im Dezember der Mitgliederversammlung des DOSB zur Abstimmung vorgelegt und soll dort beschlossen werden. Der Safe Sport Code wird vom DOSB als sportartübergreifendes Musterregelwerk für alle Verbände und Vereine im organisierten Sport zur Verfügung gestellt, damit diese ihn für sich nutzen können. Bereits auf der vergangenen Konferenz der Landessportbünde am 11. / 12. Oktober in Schwerin haben alle 16 Landessportbünde in einem Beschluss ihre Unterstützung für den Code zugesichert und sich zudem eine Selbstverpflichtung auferlegt, bis spätestens Ende 2028 den Safe Sport Code auf ihren Mitgliederversammlungen zum Beschluss vorzulegen, mit dem Ziel, ihn in ihren Satzungen zu verankern.
Im Anhang des Codes sind sogenannte „Muster-Verhaltensregeln Safe Sport“ enthalten, die die Anwendung des Regelwerks im Vereins- und Verbandsalltag erleichtern sollen. Die Verhaltensregeln sind als Mindeststandard angelegt und bieten die Möglichkeit der Ergänzung, um sportartspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Damit Sportorganisationen ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen rechtssicher an den Safe Sport Code binden können, ist eine Verankerung in der Satzung der jeweiligen Sportorganisation notwendig. Inwiefern die Organisation für die Untersuchung und Sanktionierung von Fällen von interpersonaler Gewalt eigene Strukturen aufbaut, wie z.B. ein Verbands-Schiedsgericht, oder damit eine externe Organisation, wie etwa das noch zu errichtende Zentrum für Safe Sport, beauftragt, liegt im Ermessen der jeweiligen Sportorganisation.
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln) haben im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung 2023/24 einen Safe Sport Code erarbeitet. Dieser wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Stakeholderprozesses des DOSB von Univ.-Prof. Dr. Nolte und Dr. Bechtel weiterentwickelt und nun als Muster-Safe Sport Code für den organisierten Sport veröffentlicht.
Weiterführende Dokumente
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
Weitere Informationen: www.safesport.dosb.de
(Quelle: DOSB)
FAQs zum Safe Sport Code
Am heutigen Mittwoch, 23. Oktober, hat der DOSB den neuen Safe Sport Code für den organisierten Sport vorgestellt. Der Code wurde mithilfe der Deutschen Sporthochschule Köln ausgearbeitet und bietet Organisationen im Sport die Möglichkeit, in Zukunft noch effektiver im Kampf gegen interpersonale Gewalt im Sport vorzugehen, um den Sport sicherer für Alle zu machen.
Was das für euren Sportverein oder -verband bedeutet, wer davon betroffen ist und wie ihr den Safe Sport Code auch bei euch einführen könnt, erfahrt ihr hier.
Was ist der Safe Sport Code und warum braucht es ihn?
Der Safe Sport Code ist ein neues Muster-Regelwerk, das mit wissenschaftlicher und juristischer Expertise für den organisierten Sport, also für alle Sportvereine und -verbände, erarbeitet wurde. Der Code ist eine Vorlage, der sich Sportorganisationen anschließen sollten, weil er ihnen dabei hilft, jegliche Form von interpersonaler Gewalt in ihrer Organisation noch effektiver bekämpfen und Täter*innen im Sport konsequenter sanktionieren zu können. Damit sorgt euer Verein oder Verband dafür, den Sport sicherer für Alle zu machen.
Wer interpersonale Gewalt in seinem Sportverein oder -verband nicht ernsthaft bekämpft, riskiert, das Vertrauen seiner Mitglieder und potenziellen Mitglieder zu verlieren und sein Ansehen in der Gemeinschaft zu verschlechtern. Interpersonale Gewalt kann in jedem Verein und Verband auftreten. Sportorganisationen haben eine Verantwortung gegenüber Betroffenen von interpersonaler Gewalt, dass sie Fällen konsequent nachgehen und sich um Aufklärung bemühen.
Der Safe Sport Code hilft Sportvereinen und -verbänden dabei, weil er interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) verbietet und klare Richtlinien für die Untersuchung von Fällen von interpersonaler Gewalt vorgibt. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Der Code ist außerdem wichtig, weil Vereine und Verbände durch seine Einführung die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass auch Fälle von interpersonaler Gewalt unterhalb der Schwelle strafrechtlich relevanten Verhaltens untersucht und sanktioniert werden können. Diese Grundlage gab es im Sport bisher nicht.
Aus Studien ist jedoch bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb dieser Schwelle liegt. Dabei handelt es sich beispielweise um rein schikanöse Trainingsanweisungen für Sportler*innen oder sexistische Äußerungen. Solche Fälle sind mit den Werten des Sports nicht vereinbar und sollten nicht toleriert werden, auch wenn sie strafrechtlich nicht immer relevant sind.
Der Safe Sport Code ermöglicht es Vereinen und Verbänden, die das Regelwerk bei sich einführen, in Zukunft auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z.B. mit einem vorübergehenden oder dauerhaften Platzverweis, einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen für Täter*innen.
Die Einführung des Safe Sport Codes sendet ein Zeichen an (potenzielle) Täter*innen und Betroffene, dass Gewalt im Sport keinen Platz hat und bei uns nicht toleriert wird.
Wie kann ich den Safe Sport Code in meinem Verein oder Verband einführen?
Um den Safe Sport Code einzuführen und rechtssicher anwenden zu können, muss eine Sportorganisation den Code entweder durch eine Satzungsänderung auf einer Mitgliederversammlung in ihrer Satzung verankern oder zum Beispiel indem sich Sportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen in ihren Arbeitsverträgen oder bei der Beantragung von Lizenzen zu dem Code bekennen müssen.
Die Nutzung und Anpassung des Safe Sport Codes für den organisierten Sport ist ausschließlich den im DOSB organisierten Vereinen und Verbänden erlaubt. Nicht im DOSB organisierte Institutionen benötigen ein entsprechendes Nutzungsrecht der Autor*innen Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln).
Was ändert sich durch die Einführung des Safe Sport Codes in meinem Verein / Verband?
Mit der Einführung des Safe Sport Codes sendet dein Verein / Verband zuallererst das klare Zeichen, dass interpersonale Gewalt bei euch keinen Platz hat. Um dem Vertrauen gerecht zu werden, dass Fällen ernsthaft nachgegangen wird, ist es wichtig, dass der Safe Sport Code wirksam umgesetzt wird und nicht nur auf dem Papier existiert.
Durch die Einführung des Codes wäre es deinem Sportverein und -verband möglich, Fällen von interpersonaler Gewalt in Zukunft besser nachzugehen und das auch, wenn die Fälle unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle liegen. Der Safe Sport Code definiert dazu verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.
Für deinen Verein oder Verband hieße das, dass er klare Strukturen für den Bereich Safe Sport aufbauen muss, falls diese nicht bereits vorhanden sind. Dazu gehört, zum Beispiel ein Untersuchungsteam, eine*n Präventionsbeauftragte*n oder eine Ombudsperson zu benennen, an den/die sich Betroffene oder Zeugen vertrauensvoll wenden können, um Fälle zu melden.
Für die Untersuchung eines Falls und die Durchführung eines Verfahrens kann der Verein oder Verband festlegen, ob er dies selbst mit entsprechenden Strukturen und Personen tun möchte oder ob er dies lieber abtreten möchte an eine externe Stelle, wie beispielsweise einen übergeordneten Verband oder das geplante Zentrum für Safe Sport. Diese Stellen führen dann das Verfahren „für“ die Sportorganisation.
Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht der Safe Sport Code für Täter*innen von interpersonaler Gewalt im Sport vor?
Der Code sieht u.a. die folgenden Sanktionsmöglichkeiten gegenüber natürlichen Personen, also den Täter*innen, vor:
- eine Verwarnung
- ein Platzverweis oder ein Betretungsverbot für einen bestimmten Zeitraum oder für immer
- ein Verbot, für einen bestimmten Zeitraum oder für immer, ein Amt in der Sportorganisation, ihren Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen zu bekleiden
- eine Sperre der Zulassung als Trainer*in für eine bestimmte Zeit
- ein dauerhafter Entzug der Zulassung als Trainer*in
- eine Suspendierung der Startberechtigung bzw. der Lizenz als Sportler*in auf Zeit oder für immer; ein*e Sportler*in darf also für eine bestimmte Zeit nicht oder nie wieder an Wettkämpfen teilnehmen
- ein Betätigungs- und Berufungsverbot für betreuende Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen und anderweitiges medizinisches Personal für einen bestimmten Zeitraum oder für immer
- ein Ausschluss aus der Sportorganisation, ihren Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen
- das Verbot des Umgangs mit und der Betreuung insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzwürdigen Personen (z.B. Menschen mit Behinderung) in Training und Wettkampf
- finanzielle Konsequenzen
Auch sogenannte juristische Personen, also Organisation wie z.B. Mitgliedsverbände oder -vereine, können sanktioniert werden durch:
- eine Verwarnung
- finanzielle Konsequenzen
- den Entzug von Stimm- und Mitwirkungsrechten innerhalb der Sportorganisation für eine bestimmte Zeit
- einen Ausschluss aus der Sportorganisation
Ob alle diese Sanktionen auch in jedem Verband oder Verein verhängt werden können, entscheidet jeder Verein oder Verband für seinen Safe Sport Code selbst. Jede Verhängung einer Sanktion muss verhältnismäßig und der vorliegenden Tat sowie dem Kontext der Tat angemessen sein.
Wenn z.B. ein Trainer, der vorher nie negativ aufgefallen ist, einen Sportler beleidigt, sich danach umgehend entschuldigt und ernsthafte Reue zeigt, so ist ein Ausschluss aus dem Verein evtl. nichtverhältnismäßig und womöglich eher eine Verwarnung das angemessene Sanktionsmittel. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden und bedarf einer angemessenen Untersuchung, um im Fall einer nachgewiesenen Schuld das richtige Strafmaß zu bestimmen.
Für Betroffene oder Zeugen von interpersonaler Gewalt: Mein Sportverein hat den Safe Sport Code eingeführt. An wen wende ich mich jetzt, wenn ich einen Fall melden möchte? Wie läuft das Verfahren ab?
Grundsätzlich räumt der Safe Sport Code den Vereinen hier einen Gestaltungsspielraum ein, das heißt, jeder Verein oder Verband kann selbst festzulegen, an wen innerhalb der Organisation Betroffene oder Zeugen sich vertrauensvoll wenden können.
Beispielhaft wird hier im Safe Sport Code das Untersuchungsteam, der*die Präventionsbeauftragte und die Ombudsperson genannt. Wer grundsätzlich für die Entgegennahme von Meldungen zuständig ist, kann im Code selbst und in den Verhaltensregeln nachgelesen werden. Wichtig ist, dass jeder Verein oder Verband, der den Safe Sport Code einführt, eine solche Ansprechperson festlegen muss.
Nach dem Eingang der Meldung muss diese an das Untersuchungsteam des Vereins oder Verbandes weitergeleitet. Das Untersuchungsteam prüft dann, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen den Code vorliegen. Konkret bedeutet dies, dass das Untersuchungsteam Auskünfte einholen, Personen befragen und andere sachdienliche Maßnahmen ergreifen wird, um den gemeldeten Sachverhalt aufzuklären. Seine Ergebnisse hält das Untersuchungsteam in einem Untersuchungsbericht fest.
Kommt das Untersuchungsteam zu dem Ergebnis, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen den Code vorliegen, leitet es ein Disziplinarverfahren ein. Für dieses ist grundsätzlich das jeweilige Disziplinarorgan des Vereins zuständig. Liegen dagegen nach der Einschätzung des Untersuchungsteams keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, wird das Verfahren beendet.
Der Ablauf des Disziplinarverfahrens richtet sich nach den jeweiligen Regelungen zu solchen Verfahren innerhalb des Vereins oder des Verbandes. Diese heißen meist „Verfahrensordnung“ oder „Rechtsordnung“ Darin wird beispielsweise geregelt sein, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet oder nicht. Parteien des Disziplinarverfahrens sind grundsätzlich die beschuldigte Person und die Sportorganisation. Kommt das Disziplinarorgan zu der Überzeugung das ein Verstoß gegen den Code vorliegt, spricht es eine der im Safe Sport Code festgelegten Sanktion aus.
Für Betroffene von interpersonaler Gewalt: Ich möchte meinen Fall nicht meinem Sportverein oder -verband anvertrauen. Kann ich mich durch den Safe Sport Code an eine andere Organisation wenden?
Grundsätzlich ist zunächst die Sportorganisation für die Durchführung des Verfahrens zuständig, der die beschuldigte Person zugehörig ist und für die sie zum Zeitpunkt des Vorfalls tätig bzw. angehörig war. Der zuständige Sportverein oder -verband kann das Verfahren in eigener Verantwortung führen. Sofern sie sich dazu entscheidet, müssen in der Organisation auch die im Safe Sport Code vorgegebenen Strukturen für die Durchführung des Verfahrens vorhanden sein.
Alternativ kann die Sportorganisation ihre Disziplinargewalt aber auch an externe Stellen, wie beispielsweise einen übergeordneten Verband oder das geplante Zentrum für Safe Sport übertragen. Diese Stellen führen dann das Verfahren „für“ die Sportorganisation.
Welche Stelle damit für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist, ergibt sich aus den Satzungen und Statuten der einzelnen Sportorganisation. Ein Wahlrecht besteht in dieser Hinsicht, wie im „normalen“ Strafrecht auch, nicht.
Es ist jederzeit möglich, eine Verbandsentscheidung durch eine unabhängige externe Rechtsmittelinstanz überprüfen zu lassen.
Wie hilft der Safe Sport Code beim Umgang mit Fällen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze?
Wie wir aus Studien und der Fachpraxis wissen, liegt die Mehrzahl der Fälle im Sport unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Das heißt, das Verhalten einer Person ist mit den Werten und moralischen Ansprüchen der Sportorganisation nicht vereinbar und verstößt gegen die vereins- und verbandsweite Werteordnung, hat aber noch nicht die Schwelle zur Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch erreicht.
Der Gewaltbegriff im strafrechtlichen Sinne ist geprägt von einer besonderen objektiven Erheblichkeit der Schädigungen bei Betroffenen, die vorliegen muss. Im Sport und den dort bestehenden Personenbeziehungen, insbesondere zwischen Trainer*innen bzw. Betreuer*innen oder Mediziner*innen und Sportler*innen können Verhaltensweisen bewusst und erheblich schädigen, wenngleich die starren objektiven Voraussetzungen einer Strafbarkeit noch nicht erfüllt sind.
Dies kann bspw. bei erkennbar rein schikanösen Trainingsmethoden oder auch einer anlasslosen negativ ausgestalteten Sonderbehandlung von einzelnen Athlet*innen innerhalb einer Trainingsgruppe oder Mannschaft der Fall sein. Ebenfalls können verbale Äußerungen, die bspw. keine konkreten Beleidigungen oder strafrechtlich relevante Herabwürdigungen beinhalten, aber unverkennbar tendenziös diskriminierend oder sexualisiert sind, sanktioniert werden. Das heißt, durch die Anwendung des Safe Sport Codes schafft die jeweilige Sportorganisation eine Grundlage, die es ihnen ermöglicht, vereinsinterne Sanktionen für Fehlverhalten festzulegen und wirksam zu vollziehen.
Was sind die „Verhaltensregeln Safe Sport“?
Die Verhaltensregeln Safe Sport sind dem Safe Sport Code als Anhang beigefügt und erleichtern die Übersetzung und Anwendung des Regelwerks in den Vereins- und Verbandsalltag. Sie definieren Regeln im Umgang miteinander in der Sportorganisation. Die Verhaltensregeln decken verschiedene Bereich im Vereins- und Verbandsalltag ab, ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Sportler*innen inner- und außerhalb des Trainings.
Dazu gehören u.a. Regeln zu Körperkontakt (z.B. bei Hilfestellungen im Sport), zu Einzeltrainings mit minderjährigen Sportler*innen, zu medizinischen Behandlungen und zu Dusch- und Umkleidesituationen.
Die Verhaltensregeln dienen als Mindeststandard und können von Sportorganisationen auf sportartspezifische Gegebenheiten angepasst und auch ergänzt werden. In einem Schwimmverein sind ggf. andere Regeln notwendig als in einem Eishockey- oder Golfverein.
Wie ergänzen sich der Safe Sport Code und die „Verhaltensregeln Safe Sport“?
Der Safe Sport Code ist ein allgemeines Muster-Regelwerk, in dem keine konkrete Handlungen genannt werden. Er spricht nur von „missbräuchlichem Verhalten“. Da hier nicht direkt klar wird, wie weit dieser Begriff gefasst ist, bieten die Verhaltensregeln einen besser verständlichen Handlungsleitfaden. Anderes Verhalten, das nicht explizit in den Verhaltensregeln erfasst ist, kann aber trotzdem auch sanktioniert werden, wenn es erkennbar missbräuchlich ist. Die Verhaltensregeln sind eine Anlage zum Safe Sport Code und sind sportartspezifisch anpassbar.
Wie funktioniert das für Vereine, in denen mehrere Sportarten angeboten werden? Welchen Verhaltensregeln sollten hier angewandt werden?
Für jede Sportart innerhalb eines Vereins sollen die sportartspezifischen Verhaltensregeln des jeweiligen Fachverbands gelten. Ein Mehrspartensportverein sollte also mehrere Verhaltensregeln einführen, die je nach Sportarten angepasst sind und für die Trainer*innen, Betreuer*innen, Sportler*innen und co. gelten, die diese Sportart im Verein ausüben.
Gilt der Safe Sport Code automatisch für alle 86.000 Sportvereine in Deutschland?
Nein, dem organisierten Sport wird durch das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch ein hoher Grad an Autonomie zugesichert. Das bedeutet, dass jeder Sportverband und jeder Sportverein seine Belange weitestgehend eigenverantwortlich in Satzungen, Ordnungen und sonstigen Werken beschließen kann und auch muss.
Das bedeutet auch, dass der DOSB diesen Code zunächst nur für sich als Organisation beschließen kann. Jede einzelne seiner Mitgliedsorganisationen sowie entsprechend deren Mitglieder bis hinunter auf die Ebene der Sportvereine müssen diesen Code selbst beschließen und ggfs. in die Satzung aufnehmen. Das ist unter Verwendung des Musters mit einer einfachen Satzungsänderung möglich.
Der DOSB geht nun mit gutem Beispiel voran und wünscht sich von den Mitgliedsorganisationen und den Sportvereinen, den Code schnellstmöglich zu übernehmen, damit flächendeckend ein einheitliches Regelwerk in ganz Deutschland gilt.
Wie ist die weitere Vorgehensweise in den DOSB-Mitgliedsorganisationen? Wie kann mein Verein oder Verbandsich dem Code anschließen?
Die DOSB-Mitgliedsorganisationen sollen durch einen Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 verpflichtet werden, in ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen den Safe Sport Code bis spätestens Ende 2028 zur Abstimmung zu bringen. Bei einem positiven Votum der jeweiligen Mitgliederversammlung sollen diese den Code dann innerhalb von drei weiteren Jahren in ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen zur Abstimmung bringen.
Um den Safe Sport Code einzuführen und rechtssicher anwenden zu können, muss eine Sportorganisation den Code entweder durch eine Satzungsänderung auf einer Mitgliederversammlung in ihrer Satzung verankern oder zum Beispiel indem sich Sportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen in ihren Arbeitsverträgen oder bei der Beantragung von Lizenzen zu dem Code bekennen müssen.
Es gibt schon viele positive Zeichen, insbesondere von den 16 Landessportbünden, dass dies schnellstmöglich umgesetzt wird. Danach folgen die weiteren Untergliederungen bis hinunter zu den Vereinen.
Muss der Safe Sport Code in den Jugendordnungen der Mitgliedsorganisationen verankert sein?
Das kommt auf die Organisationsform der jeweiligen Jugendorganisation (z.B. Zweigverein, unselbständiger Geschäftsbereich) und die Ausgestaltung des Verhältnisses zum Hauptverein (=Mitgliedsorganisation) in dessen Satzung sowie der Jugendordnung an.
Handelt es sich bei der Jugendorganisation um eine unselbständige Abteilung oder einen unselbstständigen Vereinszweig, gilt in der Regel folgendes: Implementiert die Mitgliedsorganisation den Safe Sport Code in ihren eigenen Statuten, so gilt er automatisch auch für ihre unselbständigen Abteilungen und Zweige, es sei denn die Satzung der Mitgliedsorganisation regelt ausdrücklich etwas anderes. Nichtsdestotrotz würde eine Anerkennung des Safe Sport Codes durch einen Beschluss der jeweiligen Jugendorganisation oder durch eine Aufnahme in ihre eigenen Regelungen die Akzeptanz des Safe Sport Codes unterstreichen.
Jugendorganisationen, die selbständige Untergliederungen der Mitgliedsorganisationen sind, also bspw. selbst auch im Vereinsregister eingetragen sind, müssen den Safe Sport Code dagegen in der Regel selbst in ihrer Jugendordnung verankern, sofern diese nicht eine Geltung der Satzung und Ordnungen der jeweiligen Mitgliedsorganisationen anordnet. Eine Implementierung hätte dann auch zur Folge, dass die Jugendorganisation grundsätzlich auch selbst entsprechende Untersuchungsteams und Disziplinarstellen vorhalten müsste oder ihre eigene Disziplinargewalt auf einen Dritten, wie bspw. den Hauptverein oder eine externe Institution übertragen müsste.
Unabhängig davon, muss jede Mitgliedsorganisation und jede Jugendorganisation für sich prüfen, inwieweit Personen im eigenen Wirkungskreis an den Code gebunden werden sollen und welche Schritte hierfür erforderlich sind.
(Quelle: DOSB)
Landessportbünde stellen sich gegen interpersonale Gewalt im Sport
Das Thema Safe Sport steht seit Jahren im Blickpunkt von Sportorganisationen, Öffentlichkeit und Politik. In einem wichtigen Schritt haben die 16 Landessportbünde im Rahmen der Konferenz der Landessportbünde vom 11. / 12. Oktober 2024 in Schwerin einstimmig beschlossen, ihren nächsten Mitgliederversammlungen vorzuschlagen, sich an den neu entwickelten Safe Sport Code (SSC) zu binden.
Eine Herausforderung im Umgang mit interpersonaler Gewalt im Sport in allen ihren Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) liegt darin, dass es vielfach um Gewalthandlungen geht, die unterhalb der Schwelle vom Strafrecht erfasster Tatbestände liegen. Auch diese Form von Gewalt ist im Sport inakzeptabel, da sie einerseits seinen Werten widerspricht und zweitens Wegbereiter zu Formen stärkerer Gewalt bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein kann. Der Safe Sport Code, der von Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde, gibt Sportverbänden und -vereinen die Möglichkeit, Gewalthandlungen rechtssicher zu sanktionieren, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Der Safe Sport Code definiert verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.
„Als Landessportbünde wollen wir nicht nur in der reinen Gewaltprävention verharren, sondern in Fällen interpersonaler Gewalt auch rechtssicher dagegen vorgehen und Fehlverhalten sanktionieren können”, erklärt Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen sowie Mitglied der Sprecher*innengruppe der Konferenz der Landessportbünde). „Dafür sind wir auf unsere eigenen Regelwerke angewiesen. Mit dem vorliegenden Safe Sport Code steht jetzt ein Musterregelwerk zur Verfügung, das rechtssichere Entscheidungen zum Schutz Betroffener und zur Sanktionierung von Täter*innen ermöglicht. Die Umsetzung wäre ein Meilenstein für den organisierten Sport im Kampf gegen interpersonale Gewalt.“
Damit der Code in den Landessportbünden in Kraft treten kann, muss er auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen verabschiedet und in den Satzungen verankert werden. Die Landessportbünde haben sich dazu verpflichtet, dies innerhalb der kommenden Jahre zu vollziehen.
Zudem appellieren die Landessportbünde an alle Mitgliedsorganisationen des DOSB, den Safe Sport Code ebenfalls in ihren Satzungen zu verankern und sich dem Regelwerk zu verpflichten. Katharina von Kodolitsch (Präsidentin des Hamburger Sportbunds sowie stellvertretende Sprecherin der Konferenz der Landessportbünde): „Sport macht Spaß und verbindet. Damit das so bleibt, braucht es Regeln und gegenseitigen Respekt. Der Safe Sport Code trägt dazu bei. Wir rufen deshalb alle Sportvereine und -verbände auf, sich zu beteiligen und den Safe Sport Code nach und nach in ihre Regelwerke zu übernehmen.”
Eine entsprechende Selbstverpflichtung der weiteren DOSB-Mitgliedsorganisationen zur Bindung an den Safe Sport Code ist für die DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 in Saarbrücken vorgesehen.
Weiterführende Dokumente
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
4. Runder Tisch „Sport und Menschenrechte“
Das im Herbst 2022 vom DOSB initiierte Format hat sich als wichtige Zusammenkunft von Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Sport etabliert. 40 Expert*innen, darunter viele bekannte und auch neue Gesichter, folgten der Einladung des DOSB, um den kontinuierlichen Dialog über menschenrechtliche Themen im Sport unter Einbindung vielfältiger Erfahrungen und Expertisen aufrechtzuerhalten.
Nach einleitenden Begrüßungsworten von Friedhard Teuffel, Direktor des gastgebenden LSB Berlin, übernahm Dr. Joachim Rücker (Geschäftsführer DOSB-Menschenrechtsbeirat) die Moderation der Veranstaltung. Angesichts der beiden Sportgroßereignisse dieses Sommers - UEFA EURO 2024 sowie Olympische und Paralympische Spiele in Paris - stand das Thema Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen im besonderen Fokus. Auf Basis ihrer individuellen Erkenntnisse aus diesen Events führten die Teilnehmer*innen eine lebhafte Diskussion über klare Strukturen für Rollen und Verantwortungsbereiche der beteiligten Institutionen sowie Learnings für künftige Sportevents. Katharina Hedtstück (Referatsleiterin Sportgroßveranstaltungen im Bundesministerium für Inneres und Heimat) bilanzierte mit Blick auf die UEFA EURO 2024, dass dieses Event wichtige menschenrechtliche Maßstäbe gesetzt und das Bewusstsein für menschenrechtliche Verantwortung geschärft habe. Gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Institutionen sei es mit Blick auf kommende Sportgroßveranstaltungen nun, die Rollen und Verantwortlichkeiten klarer zu definieren, frühzeitiger geeignete Präventionsmaßnahmen in Kraft zu setzen und diese Prozesse strukturiert zu evaluieren. Hierfür ist ein regelmäßiger Austausch der beteiligten Stakeholder unabdingbar.
Sylvia Schenk (UEFA EURO Human Rights Board) die als Leiterin der Stakeholder-Initiative zu Menschenrechten bei der EURO einen Überblick über die abgelaufenen Prozesse geben konnte, würdigte den Anstoß ebenfalls, forderte aber zugleich die beteiligten Institutionen - vor allem Staat, Kommunen, Verbände und Ausrichter - dazu auf, in ihrer Rollenverteilung deutlich klarer zu werden: „Eine Sportgroßveranstaltung ist hochkomplex und verlangt eindeutige Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Gruppen“. Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte ergänzte zum Rollenverständnis der beteiligten Institutionen: „Der Staat ist der völkerrechtliche Pflichtenträger. Einschreiten der Polizei, Durchführung von Grenzkontrollen, Sicherstellen der Meinungsfreiheit - all das ist Staatsaufgabe, von daher ist der Staat da nicht raus. Als Basis für jede Sportgroßveranstaltung gilt aber: Es liegt in der Verantwortung des Organisators eine menschenrechtsgestützte Analyse durchzuführen - und dann auf die beteiligten Institutionen zuzugehen.“
Neben dem Optimierungsbedarf in der Rollenverteilung und der Prozessgestaltung rund um Sportgroßveranstaltungen wurde auch das Verhältnis von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsfragen diskutiert. Sylvia Schenk sprach in dieser Diskussion den Wunsch aus, dass sich alle Beteiligten noch stärker „um ein gemeinsames Verständnis und eine Verzahnung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten bemühen“. In diesem Zusammenhang verwies Katharina Hedtstück auf den aktuellen Prozess zur Entwicklung eines „Leitbilds Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“, welches beide Perspektiven integrieren soll. Nach Einbindung des DOSB und der Stakeholder wird das Leitbild im kommenden Jahr veröffentlicht. Es soll Verbänden und Ausrichtern bei der Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen Orientierung geben.
Einen Ausblick auf anstehende Sportgroßveranstaltungen in Deutschland ermöglichten Benjamin Schenk vom Allgemeinen Deutschen Hochschulverband sowie Martin Hartmann vom Deutschen Turnerbund. Beide Verbände mitverantworten 2025 die Ausrichtung einer Sportgroßveranstaltung - die World University Games respektive das Deutsche Turnfest.
Am Nachmittag des Runden Tischs stand der Austausch über den aktuellen Stand des „DOSB-Aktionsplans Sport und Menschenrechte“ auf der Agenda. Dieser schließt sich an die Verabschiedung der DOSB/dsj-Menschenrechts-Policy 2023 an, um die darin formulierte menschenrechtliche Verantwortung anhand von Maßnahmen und Aktivitäten zu konkretisieren.
Am Ende eines intensiven Austauschs bedankte sich Dr. Joachim Rücker ausdrücklich bei allen Teilnehmer*innen für ihre Beiträge und plädierte für die Aufrechterhaltung dieses Stakeholderdialogs rund um Sport und Menschenrechte: „Wir haben schon einiges hinbekommen und können gemeinsam noch viel mehr bewegen. Beim Runden Tisch hören wir viele Beiträge, die den Weg, auf dem wir uns gemeinsam befinden, deutlich machen können. Ich bin dankbar, dass wir im deutschen Sport dieses Netzwerk haben - das sollten wir pflegen“.
Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Website: https://www.dosb.de/ueber-uns/sport-und-menschenrechte
(Quelle: DOSB)
Leistungssportkonferenz 2024 - Leistungssportreform im Fokus
Rund 250 Teilnehmende, darunter Bundestrainer*innen, Sportdirektor*innen aus olympischen und nicht-olympischen Spitzenverbänden, Leistungssportreferent*innen der Landessportbünde (LSB), Leiter*innen der Olympiastützpunkte (OSP) und weitere Gäste aus dem Leistungssportnetzwerk, kamen zusammen, um aktuelle Themen des deutschen Leistungssports zu diskutieren.
Rückblick auf Paris 2024 - Erfolgreiche Spiele im Fokus
Den Auftakt der Konferenz gestaltete Olaf Tabor, Vorstand Leistungssport und Chef de Mission, mit einem kurzen Rückblick auf die Olympischen Spiele in Paris 2024. Er zog dabei im Hinblick auf die Gesamtveranstaltung ein insgesamt positives Fazit der Spiele, für das insbesondere das Auftreten der deutschen Olympiamannschaft mit verantwortlich war und zu dem das bisher größte Deutsche Haus einen wesentlichen Beitrag leisten konnte. Gleichzeitig fiel seine sportliche Bilanz gemischt aus, weil das Ziel einer Top-Ten-Platzierung in der Nationenwertung erreicht wurde, aber der Negativtrend in der Medaillenausbeute nicht aufgehalten werden konnte. Eine umfassendere Olympiazyklusanalyse im Frühjahr 2025 soll die sportfachlichen Erkenntnisse tiefergehend beleuchten und systematische Ableitungen ermöglichen.
Austausch und Beratungen der Stakeholdergruppen - Best Practice und Innovationen
Im Anschluss teilten sich die Teilnehmenden auf, um innerhalb ihrer Stakeholdergruppen spezifische Themen vertieft zu behandeln. So berieten die Sportdirektor*innen, OSP-Leiter*innen und LSB-Referent*innen gemeinsam mit dem DOSB zu aktuellen Themen ihrer unmittelbaren Arbeit. Bei den Bundestrainer*innen gab Samir Suliman, Bundestrainer im 3x3 Basketball, einen Einblick in seine Arbeit, die in Paris zum Gewinn der Goldmedailleführte. Weiterhin beschäftigten sich die Bundestrainer*innen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Leistungssport und welche Potenziale diese Technologie für die Zukunft bietet.
Zukunftsthemen im Fokus - Sportfördergesetz und Spitzensportagentur
Der zweite Tag der Konferenz stand ganz im Zeichen wichtiger Zukunftsfragen für den deutschen Leistungssport. Olaf Tabor und DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester erläuterten den aktuellen Status Quo zum Sportfördergesetz und zur geplanten Spitzensportagentur. Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um einen tieferen inhaltlichen Einblick zu bekommen und mögliche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit im Leistungssport zu diskutieren.
Erfolgreicher Austausch und neue Impulse
Die Leistungssportkonferenz 2024 bot den Teilnehmenden auch in diesem Jahr die Gelegenheit, sich intensiv miteinander auszutauschen, sowohl beim Team D Abend als auch in den sportfachlichen Gesprächsformaten. Ergänzend zu den sportpolitischen Updates wurde über den kürzlich gestarteten Prozess der Zieledebatte und zu den Befragungsergebnissen der Mitgliedsorganisationen aus dem Frühjahr diesen Jahres informiert. Prof. Dr. Jörg Fischer reicherte als „critical friend“ die Diskussion mit reflektierenden Hinweisen zum laufenden Austauschprozess an und ein Einblick in den internen Veränderungsprozess des Geschäftsbereichs Leistungssport in Vorbereitung auf die systemischen Anpassungen durch die Gründung der Spitzensportagentur bildeten den Abschluss der Konferenz.
(Quelle: DOSB)
Zustand der Sportstätten wieder im Fokus
Am vergangenen Mittwoch, 9. Oktober 2024, hat der Sportausschuss des Deutschen Bundestages in seiner 58. Sitzung das zentrale Thema „Status quo und Zukunft der Sportstätten und Sportinfrastruktur in Deutschland" beraten. Bereits am 26. Juni 2024 hat sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs zum Thema „Sportstätten und Stadtentwicklung“ beschäftigt.
Dies ist ein überaus relevantes und wichtiges Thema, das der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seit Jahren als zentrales Politikfeld vorantreibt. Die Sportstätteninfrastruktur ist nicht nur von entscheidender Bedeutung für das Sporttreiben selbst, sondern auch für das Gemeinwohl in Deutschland. Sport und Sportvereine tragen maßgeblich zur sozialen Integration, Gesundheit und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ein gut ausgebautes und modernisiertes Netz von Sportstätten ist die Grundlage dafür.
Sportstätten sind wahre Multifunktionstalente. Sie sind gebaute Einladungen für Menschen, Sport zu treiben, Lebensfreude zu erleben, sich zu begegnen und gesund zu erhalten. Wenige Orte innerhalb einer Kommune vermögen es heutzutage noch, Menschen so unterschiedlicher Hintergründe unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft zusammenbringen und zu bewegen. Sie sind Grundlage für fast 28 Millionen Mitgliedschaften aus Breiten- und Leistungssport, ihrer Leidenschaft nachzugehen. Sie sind Orte für Bildung, Gesundheit, für Integration und Inklusion. Sportstätten gehören zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge der Menschen und sind eine der wertvollsten Ressourcen des Sports und unserer Gesellschaft.
In Deutschland haben wir rund 231.000 Sportstätten. Diese Anzahl an Sportgelegenheiten ist zu großen Teilen auf die Sportstättenbauoffensive „Goldener Plan“ in den 1960er bis 1980er respektive „Goldener Plan Ost“ in den 1990er und 2000er Jahren zurückzuführen. Durch die gemeinsamen Anstrengungen von Sport und Politik konnte damals eine große Zahl an Sportstätten gebaut werden.
Allerdings ist die Qualität der Sportstätten vielerorts mittlerweile mangelhaft. Über 40 Jahre nach der Bauoffensive finden sich auf zahlreichen Sportplätzen und in Hallen in ganz Deutschland kaputte Duschen, wenig einladende Umkleideräume sowie schlecht gedämmte und energetisch rückständige Gebäude. Das liegt daran, dass seither keine große bundesweit angelegte Sportstättenbauinitiative mehr durchgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Jahren immer wieder in den Ausschüssen des Bundestages beraten - die Thematik ist offensichtlich in der Bundesregierung angekommen. Das Ergebnis ist allerdings ernüchternd: im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Haushaltskürzungen die Mittel für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sogar gekürzt. In diesem Jahr gibt es zudem keinen neuen Förderaufruf. Die eingereichten Förderanträge zeigen allerdings einen extrem hohen Bedarf.
Eine gemeinsame Analyse des DOSB und der kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Sanierungsbedarf für Sportstätten in Deutschland mindestens 31 Milliarden Euro beträgt. Hinzu kommen Kosten für die Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union (Green Deal) und der Bundesrepublik Deutschland (Klimaschutzgesetz). Es besteht akuter Handlungsdruck.
Zukünftige Sport- und Bewegungsräume müssen soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gewährleisten. Priorität hat dabei die Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse, die Erreichbarkeit und vielseitige Nutzbarkeit dieser Räume. Ressourcenschonender Bau, Dekarbonisierung und Klimaanpassung sind unabdingbare Voraussetzungen. Es bedarf auskömmlicher langfristiger Förder- und Investitionsprogramme, einschließlich eines spezifischen Sportstättenförderprogramms des Bundes. Diese Förderprojekte müssen auf klar definierten Nachhaltigkeitskriterien basieren und sportfachliche Expertise einbeziehen. Zudem ist die Aufnahme von Sport- und Bewegungsräumen als Fördergegenstand der erweiterten Städtebauförderung entscheidend, wobei auch Sportvereine antragsberechtigt sein müssen.
Die Entwicklung dieser Räume erfordert eine intensive, ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hierfür müssen geeignete Strukturen etabliert und ein zentrales Gremium zur Koordination aller relevanten Institutionen geschaffen werden. Die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppen für den geplanten Entwicklungsplans Sport müssen konsequent ohne weitere Abschwächung Eingang in den Entwicklungsplan der Bundesregierung finden, wobei die einzelnen Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten, Zeitplänen und hinterlegten Ressourcen versehen sein müssen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss noch in dieser Legislaturperiode beginnen und finanziell ausreichend abgesichert sein.
Eine mehrjährige Sanierungs- und Modernisierungsoffensive für die Sportstätten unseres Landes ist dringend notwendig, damit ein wichtiges Stück Lebensqualität erhalten bleibt. Denn ohne Sportstätten ist kein Sport, egal ob Breiten- oder Leistungssport, möglich. Für die Millionen von Sportvereinsmitgliedern in Deutschland ist das keine Option.
(Autor*innen: Christian Siegel , Ressortleiter Sportstätten und Umwelt und Maike Weitzmann, Referentin Sportstätten und Umwelt)
Betriebsärzt*innen unterstützen DOSB-Initiative „Rezept für Bewegung“
Mit dieser Kooperation wird die gemeinsame Initiative zur Bewegungsförderung von DOSB, Bundesärztekammer und Deutscher Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention nun direkt in Betrieben und Unternehmen integriert, um Arbeitnehmer*innen für mehr Bewegung im (Arbeits-) Alltag zu sensibilisieren.
Das „Rezept für Bewegung“ wirkt einfach und effektiv: Ärztinnen und Ärzte ermuntern ihre Patient*innen mit gezielten Bewegungsempfehlungen zu mehr Sport, am besten im Verein.
Mit der neuen Zusammenarbeit können nun auch Betriebsärzte*ärztinnen diese Empfehlungen direkt an Beschäftigte in Unternehmen weitergeben. Damit wird die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen gefördert – besonders in Zeiten, in denen viele am Schreibtisch sitzen und sich wenig bewegen.
„Wir freuen uns sehr, den Verband der Betriebs- und Werksärzte als starken Partner gewonnen zu haben,“ sagt Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung im DOSB. „Durch die Betriebsärzte* ärztinnen erreichen wir noch mehr Menschen direkt an ihrem Arbeitsplatz und können so einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung leisten.“
Auch Susanne Liebe, Präsidentin des VDBW, sieht in der Kooperation großes Potenzial: „Regelmäßige Bewegung ist essenziell für das körperliche und seelische Wohlbefinden. Mit dem ‚Rezept für Bewegung‘ sensibilisieren wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aktiv und fit zu bleiben.“
Ein zentrales Element der Initiative ist die Bewegungslandkarte (BeLa), die auf der Website des DOSB zugänglich ist. Hier können Interessierte schnell und unkompliziert Sportvereine und Bewegungsangebote in ihrer Umgebung finden. Die BeLa macht es den Beschäftigten noch leichter, nach einer Bewegungsempfehlung, geeignete Sportmöglichkeiten in ihrer Nähe zu entdecken.
Mit dieser Kooperation setzen DOSB und VDBW einen wichtigen Schritt zur Förderung von Gesundheit durch Sport und Bewegung – direkt am Arbeitsplatz.
(Quelle: DOSB)
FAQs zum geplanten Sportfördergesetz und der Spitzensport-Agentur
Das sportliche Abschneiden bei den Olympischen Spielen Paris 2024 hat die Debatte über die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports weiter angetrieben, der dahinterliegende Prozess zur grundlegenden Verbesserung des Leistungssportsystems in Deutschland läuft aber bereits seit über zwei Jahren.
Ziel der Reform ist die erstmalige Verabschiedung eines Sportfördergesetzes und die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur.
Im August wurde nun der zweite Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) für das Sportfördergesetz veröffentlicht. Der DOSB und weitere Sportverbände konnten sich dazu äußern und ihre Stellungnahmen einbringen. Die Stellungnahme des DOSB findet ihr hier.
Was das für den Sport bedeutet, wo es weiterhin Schwachpunkte gibt und wie es weitergeht.
Seit mehr als zwei Jahren arbeiten der organisierte Sport unter dem Dach des DOSB, das Bundesinnenministerium (BMI) und die Länder intensiv an einer Reform des Leistungssportsystems und der Spitzensportförderung in Deutschland. Ziel ist es, den deutschen Leistungssport, seine Athlet*innen und Verbände wieder in die Weltspitze zu führen - konkret bei Olympischen (Sommer)Spielen wieder unter die Top 5 im Medaillenspiegel und im Winter weiterhin unter die Top 3 sowie im nicht-olympischen Sport bei den World Games ebenfalls unter die Top 3.
Vergangene Reformen haben das bis heute größtenteils leider nicht geschafft. Bei Olympischen (Sommer)Spielen war der Trend an gewonnenen Medaillen in letzter Zeit sogar rückläufig. Deshalb braucht es Verbesserungen im aktuellen System, um unseren Ansprüchen und Erwartungen gerecht zu werden und daran arbeiten wir.
Im März 2024 wurde der erste sogenannte Referentenentwurf des BMI für ein neues Sportfördergesetz öffentlich. Mit diesem Gesetz sollen viele der von Sport und Politik gemeinsam geplanten Veränderungen verbindlich festgeschrieben werden. Allerdings löste der Entwurf damals große Irritationen aus, da viele Dinge, die in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit ausführlich besprochen und erarbeitet wurden, in dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt oder sogar ignoriert und übergangen wurden.
Mitte August wurde gut fünf Monate später nun ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt und die betroffenen Verbände konnten sich zu dem neuen Entwurf äußern und Stellungnahmen abgeben.
Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorhaben zusammengetragen, um zu zeigen, wie es aktuell um den Prozess steht und wie es weitergeht.
Einmal von vorne: Wieso braucht es überhaupt ein Sportfördergesetz?
Kurze Antwort in drei (abstrakten) Worten: Planungssicherheit, Bürokratieabbau, Leistungsfähigkeit.
Es gab in Deutschland bisher noch nie ein Gesetz, das die Förderung des Spitzensports und die Verantwortung des Bundes für die Spitzensportförderung klar festgeschrieben hat. Mit jeder Bundesregierung mussten wir im Sport die Höhe und die Bedingungen der Förderung für den Leistungssport in Deutschland neu aushandeln. Das kostet viel Kraft und Zeit und verhindert eine gute, langfristige Planung. Ein Sportfördergesetz hilft deshalb bei der Planungssicherheit, weil es eine Förderung des Leistungssports verbindlich festschreibt und nicht mehr abhängig macht von z.B. politischen Veränderungen.
Als wichtiger Teil - vielleicht sogar das Herzstück - des Sportfördergesetzes gilt die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur. Durch die zentrale Zusammenlegung vieler Aufgaben aus dem bestehenden System in dieser Agentur soll das Personal in Sportverbänden entlastet werden. Sie sollen weniger Zeit am Schreibtisch mit Förderanträgen und Verwaltungsaufgaben und dafür mehr Zeit mit und für Athlet*innen verbringen können, um die es letztendlich geht. Die Agentur soll also dabei helfen, unnötige Bürokratie im System abzubauen bzw. zwingend nötige Verwaltungsaufgaben dorthin zu verlagern.
Durch die Planungssicherheit in der Förderung des Leistungssports und weniger Bürokratie dank einer unabhängigen Spitzensport-Agentur könnten die Verbände und die Athlet*innen sich also wieder mehr auf ihren Sport konzentrieren und alles an Leistung rausholen, was in ihnen steckt.
So viel zur Theorie.
Im März gab es einen großen Aufschrei des Sports, als der erste Referentenentwurf des geplanten Gesetzes veröffentlicht wurde. Was war damals passiert?
Im Frühjahr hatte das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das Sportfördergesetz vorgestellt. Ein Referentenentwurf ist so etwas wie eine Vorstufe zum fertigen Gesetzentwurf, um mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern und den beteiligten Verbänden darüber zu sprechen, ob man auf dem richtigen Weg ist.
Die Antwort war für uns im Sport nach Prüfung des Entwurfs leider sehr einfach: Das war ein Fehlstart. Der erste Referentenentwurf wich stark von dem ab, worauf Bund, Länder und Sport sich in den vergangenen zwei Jahren im vorangelagerten, aufwändigen Reformprozess zur Weiterentwicklung des Spitzensports verständigt hatten.
Es war z.B. wie ursprünglich besprochen keine echte Unabhängigkeit der neuen Spitzensport-Agentur mehr gewährleistet. Die Kooperation zwischen Politik und Sport in der Agentur hätte nicht wie geplant auf Augenhöhe stattgefunden und statt dem vereinbarten Bürokratieabbau hätte der erste Entwurf sogar für aufwendigere Verfahren gesorgt als aktuell.
Entsprechend groß war die Kritik - nicht nur vom DOSB und seinen Mitgliedsorganisationen, sondern auch von weiteren Gruppen wie dem Trainer*innenverband und von den Bundesländern.
Der neue Referentenentwurf wurde vom BMI im August vorgelegt. Ist dieser Entwurf nun gelungen?
Ja und nein. Zwar wurden im Vergleich zum März-Entwurf viele Kritikpunkte aufgegriffen und einige Verbesserungen eingebracht, die wir ausdrücklich begrüßen. Aber das große Ziel der Reform des Spitzensports in Deutschland wird mit dem neuen Entwurf noch immer nicht erreicht. Denn die eigentlich geplante Neuerung - eine Steuerung und Förderung des Spitzensports aus einer Hand statt aus vielen unterschiedlichen Händen – wird nicht konsequent umgesetzt.
Die Gründung der unabhängigen Spitzensportagentur ist eine einzigartige Chance: Statt weiter kleinteilig und häppchenweise am komplexen System zu schrauben, könnten wir die Spitzensportförderung neu aufsetzen - einfacher, digitaler, effizienter, erfolgreicher. Wir sind der Meinung: Diese Chance sollten wir nutzen.
Aber aus dem neuen Entwurf ergibt sich nur eine Spitzensportagentur light. So soll der Vorstand der künftigen Agentur nach aktuellen Gesetzesstand zu vielen Einflussmöglichkeiten aus der Politik bzw. der Verwaltung unterliegen.
Ein Beispiel: Eigentlich sollte die Spitzensportagentur für die komplette Abwicklung der Förderung zuständig sein - ein echter One-Stop-Shop vom Antrag bis zum Förderentscheid. Im Entwurf steht genau das aber immer nur unter Vorbehalt der Zustimmung aus dem Bundesinnenministerium. Das verhindert eine flexible und unbürokratische Arbeitsweise der Agentur und schränkt ihr Potenzial unnötig ein.
Die Aufsichtsgremien sind in ihrer aktuellen Planung aus unserer Sicht mit bis zu 36 vertretenen Akteuren zu groß. Wenn zu viele Leute mit am Tisch sitzen, erschwert das die Entscheidungsfindung. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie die Struktur der Agentur vereinfacht, die Prozesse effizienter und damit auch die Agentur selbst wirklich unabhängig werden kann. Denn klar ist: Unabhängigkeit der Agentur kann nicht nur heißen unabhängig vom Sport, sondern auch unabhängig von der Politik.
In einem aktuellen Bericht der Sportschau heißt es, dass der Sport in Zukunft in der Spitzensport-Agentur zu viel Einfluss ausüben könnte. Stimmt das?
Nein, der Bericht stimmt so nicht. Der DOSB möchte zentrale Aufgaben an die unabhängige Spitzensport-Agentur abgeben. So soll die im Bericht kritisierte Doppelrolle des DOSB als Interessenvertreter und Steuerungsinstanz aufgelöst werden. Wir sind davon überzeugt, dass das Gesamtsystem davon profitiert und sind gerne bereit, uns im DOSB neu zu orientieren, damit die Agentur erfolgreich arbeiten kann.
Natürlich macht es Sinn, wenn wir unsere jahrzehntelange Expertise weiterhin miteinbringen, z.B. über einen Sportfachbeirat. Aber der Sportfachbeirat hätte ähnlich wie der Stiftungsrat, in dem mehrheitlich Vertreter*innen aus der Politik sitzen, eine Aufsichts- und auf übergeordnete Fragestellungen beschränkte Entscheidungsfunktion. Das operative Tagesgeschäft soll vom Vorstand und den Mitarbeiter*innen der Agentur selbst unabhängig und eigenverantwortlich verantwortet werden, ohne maßgeblichen Einfluss aus Sport oder Politik. Der Vorwurf, der DOSB würde hier zu viel Einfluss ausüben können, ist somit unzutreffend.
In dem Sportschau-Bericht heißt es über die Agentur: „Die Grundidee, dass wenige Fachleute unabhängig und effektiv entscheiden können, sei nicht mehr gegeben.“ Was ist an der Kritik dran?
Sehr wenig. Das Tagesgeschäft in der Agentur soll vom Vorstand und den fachkundigen Mitarbeiter*innen dort gesteuert und umgesetzt werden. Der DOSB hätte kein Interesse daran und auch keine Möglichkeit, in diese Arbeit einzugreifen und kleinteilig und ineffizient Entscheidungen zu beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Agentur unabhängig vom Sport und von der Politik ihre Arbeit machen kann - mit ausgewählten Expert*innen, die das Beste aus dem deutschen Leistungssportsystem rausholen. Dazu muss man der Agentur Handlungsspielraum lassen. Wir sind davon überzeugt, dass dies das Beste für den Leistungssport in unserem Land ist und wir endlich neue Wege gehen müssen.
Der Sport ist jetzt schon zum zweiten Mal mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht einverstanden. Besteht trotzdem Grund zur Hoffnung, dass das Gesetz am Ende noch kommt und zum Erfolg führen könnte?
Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt und dass es den vereinbarten und benötigten Paradigmenwechsel einleitet. Wir arbeiten nun schon seit zwei Jahren gemeinsam mit Bund und Ländern an dieser Reform. Alle Beteiligten haben ein hohes Interesse daran, den Spitzensport in Deutschland weiterzubringen und mit dieser Reform einen großen Schritt zu gehen.
Wir sehen auch, dass die Kritik des organisierten Sports im BMI nicht tatenlos verhallt ist - ganz im Gegenteil: Der erste Entwurf wurde in großen Teilen umgearbeitet und hat Anregungen aus dem Sport aufgegriffen. Die durchgeführte Verbändeanhörung haben wir mit unserer Stellungnahme genutzt, um noch offene und weiter verbesserungswürdige Punkte zu benennen. Genau dafür ist die Verbändeanhörung da.
Der positiven und konstruktiven Arbeitsatmosphäre in den Bund-Länder-Sport-Gremien zur Spitzensportreform tut die Kritik aus dem Sport keinen Abbruch. Wir arbeiten dort gut zusammen und werden das auch weiterhin tun.
Wie geht es jetzt weiter?
Der DOSB hat gemeinsam mit seinen Verbändesäulen (Landessportbünde, Spitzensportverbände und Verbände mit besonderes Aufgaben) die Möglichkeit der Verbändeanhörung genutzt, um dem BMI 15 konkrete Vorschläge für Verbesserungen am Sportfördergesetz zu übermitteln.
Das BMI wird unsere und weitere Rückmeldungen aus den Verbänden und den Bundesländern bewerten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass unsere Verbesserungsvorschläge im Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
Wenn das BMI den Entwurf für das Sportfördergesetz erneut angepasst hat, steht als Nächstes der Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett an. Wir rechnen aktuell mit einem Beschluss Ende Oktober. Danach erhält zunächst der Bundesrat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren und die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.
Während dieses gesamten Ablaufs werden wir uns als DOSB weiter an der Diskussion beteiligen, konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten und versuchen, ein gutes Ergebnis für den Sport, die Athlet*innen und alle beteiligten Personen zu erzielen.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass wir mit der Reform und dem Sportfördergesetz so schnell wie möglich vorankommen, damit Klarheit herrscht für Athlet*innen und Verbände. Wenn wir das schaffen, dann können wir guter Dinge in die sportliche Zukunft blicken und unser Ziel von Top 5- bzw. Top 3-Platzierungen bei Olympischen Spielen und World Games auch erreichen.
(Quelle: DOSB)