Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Kündigung oder den SEPA Lastschriften.
Der Beitrag wird grundsätzlich monatlich im Voraus am vierten Bankarbeitstag per Lastschriftverfahren eingezogen. Die jeweilige Höhe ist in dieser Beitragsordnung genannt und wird nicht gesondert mitgeteilt.
Sollte ein Einzug nicht möglich sein, wird quartalsweise im Voraus eine kostenpflichtige Rechnung erstellt, die Rechnungsgebühr beträgt 5,-€.
Der Austritt ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Die Austrittserklärung ist spätestens bis sechs Wochen vor Quartalsende schriftlich an die Geschäftsstelle zu geben.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um Zusatzbeiträge der Abteilungen.